Warum ist Fahrradmitnahme gestattet wenn die Regionalbahnen so voll sind, dass nicht jeder Fahrgast einen Sitzplatz hat?
Und was passiert, wenn ein Fahrgast von den Klappsitzen einfach nicht für ein Fahrrad aufsteht ?
4 Antworten
Es gibt Fahrgäste, die auf die Mitnahme ihres Fahrrades angewiesen sind, weil sie am Zielbahnhof noch etliche Kilometer weiter mit dem Rad fahren, um zu ihrem eigentlichen Ziel zu kommen, z. B. zu ihrem Arbeitsplatz, wo sie die Arbeit pünktlich antreten müssen. Man nimmt das Fahrrad ja nicht einfach zum Spaß mit, oder um anderen Menschen die Plätze zu blockieren.
Ich finde, Radfahrer sollten nicht grundsätzlich unfreundlicher behandelt werden als Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen. Alle haben ein gleichwertiges Interesse auf den Transport im entsprechenden Waggon, in dem Platz für sperrige Gegenstände ist, und der barrierefrei erreichbar ist.
Bevor man die Fahrt antritt, hat man als Radfahrer schon ein kostenpflichtiges Zusatzticket für das Fahrrad gelöst (was die anderen Personen mit sperrigen Gegenständen nicht zu tun brauchen). Man kann nicht wissen, wie voll genau der Zug sein wird. Also kann nicht verlangt werden, dass man auf die Fahrt verzichtet und ein oder zwei Stunden auf den nächsten Zug wartet, nur weil man mit seinem Fahrrad einige der Klappsitze im Fahrrad-Waggon blockieren würde und drei Personen weniger einen Sitzplatz bekommen.
Bei einer extremen Überfüllung des Zugs ist es schon klar, dass man mit dem Fahrrad nicht mehr hineinkommt.
Wenn ein Fahrgast im Fahrradwaggon nicht von seinem Klappsitz aufsteht, wird in der Regel nichts weiter passieren, denn es wird kaum jemand Selbstjustiz an ihm üben. Der Radfahrer wird dann mit seinem Fahrrad an einer ungünstigeren Stelle stehen bleiben, wo er noch mehr andere Fahrgäste stört, und kann sich selbst nicht hinsetzen, weil er die ganze Zeit sein Fahrrad festhalten muss.
Wenn eine Schaffnerin oder ein Schaffner vorbeikommt, wird sie bzw. er den Fahrgast auf dem Klappsitz darauf hinweisen, dass er aufzustehen hat, um Platz für das Abstellen des Fahrrades zu machen. So habe ich es schon erlebt.
In allen Regionalzügen der Deutschen Bahn benötigt man eine Fahrradtageskarte. Besonders hart ist es, wenn man im Laufe des Monats über 20 solcher Fahrradtageskarten jeweils einzeln kaufen muss, weil es hierfür keine günstigere Monatsoption gibt. Dann gibt man alleine für die Fahrradmitnahme pro Monat über 70 € aus, obwohl man ja schon als Person über 90 € für das Monatsabonnement bezahlt.
Stimmt nicht. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig kostenfrei.
Es ist ein Personenzug, niemand muss für Fahrräder aufstehen.
Doch. Der Zugbegleiter hat gerade durchgesagt bitte verlassen sie die Klappsitze, machen Platz für die Fahrräder und suchen sich einen anderen Sitzplatz. Blöd nur, dass alles voll ist ...
Das kann er anweisen, er ist ja der Chef.
Aber deswegen muss es noch lange nicht richtig sein.
Interessant, denn eigentlich ist das im Zug gerade umgekehrt geregelt.
Also Fahrgäste mit Fahrrädern werden von der Fahrt ausgeschlossen, wenn der Zug zu voll ist.
Man sollte einfach die Klappsitze weglassen und einen zusätzlichen Personenwage anhängen.
Fahrräder sind zweitrangig! Dann muß das Rad draußen leiben!
Doch. Der Zugbegleiter hat gerade durchgesagt bitte verlassen sie die Klappsitze, machen Platz für die Fahrräder und suchen sich einen anderen Sitzplatz. Blöd nur, dass alles voll ist ...
Er ist der Chef im Zug, aber deswegen muss es nicht richtig sein
Ist aber nicht immer so.