Erst einmal muss euer Vermieter damit einverstanden sein.

Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt kannst du nicht alleine kündigen.

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Das Finanzamt zieht überhaupt keinen ab.

Es führt die Gesetze aus, die vom demokratisch gewählten Bundestag und Bundesrat für richtig befunden werden.

Ansonsten steht es jedem frei auszuwandern und sein Glück woanders zu finden.

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Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalnederjahr ist hat er für 2024 noch bis zum 31.12.2025 Zeit.

Ansonsten ist das hier gut erklärt:

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1064/wenn-der-vermieter-keine-nebenkostenabrechnung-erstellt

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Natürlich ist das grundsätzlich erlaubt.

Aber es sind alle lebensmittel- und steuerrechtlichen Aspekte zu beachten.

Ihr betreibt dann nämlich einen Gewerbebetrieb.

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Hier ist ja eher ein deutsches Forum, aber Veträge vermutlich ähnlich gehandhabt.

Natürlich gibt es einen Vertrag, wenn auch mündlich.

Verträge müssen nicht immer schriftlich sein. Wenn du an einen Kiosk gehst oder zum Friseur machst du ja höchstwahrscheinlich auch keinen schriftlichen Vertrag.

In D nennt sich das konkludentes Verhalten.

Zur steuerlichen Frage kann ich aber nichts beitragen.

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In diesem Fall musst du für das Wegzugsjahr in beiden Staaten eine Steuererklärung abgeben.

In D unterliegen die italienischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt.

Ich vermute, das es in I genau andersrum ist.

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Der Vorgang fällt unter § 17 EStG und wird nur zu 60 % besteuert, § 3 Nr. 40 EStG.

§ 43 EStG ist daher nicht relevant.

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naja, den Erstattungsbetrag je zur Hälfte aufzuteilen ist genu genommen nicht korrekt.

Will man eine genaue Aufteilung muss man bei Abgabe der Steuererklärung eine Aufteilung des Erstattungbetrags nach § 37 Abs. 2 AO stellen. Damit macht man sich aber unbeliebt bei seinem Bearbeiter, das macht dem jede Menge Arbeit.

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Ruhe bewahren und abwarten.

Politiker versprechen viel, was davon wirklich kommt weiß jetzt noch keiner.

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Erstmal abwarten, die Commerzbank wird schriftlich inormieren:

https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/verbraucher/id_100604928/commerzbank-verlangt-girokonto-gebuehren-ab-mai-das-koennen-kunden-tun.html

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Weil über 18jährige nur unter bestimmten Bedingungen noch als Kind i.S.d. EStG gelten, steht in § 32 EStG.

Und das möchte das Finanzamt prüfen....

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  1. bei den Werbungskosten wurden schon 1.200 € bei der Lohnsteuer berücksichtigt, alles unter 1.200 € insgesamt fällt also weg
  2. Hausrat- und Rechtsschutzversicherung sind nicht abziehbar
  3. Medikamente etc fallen unter die zumutbare Belastung, die Ihr mit 500 € sicherlich nicht überschritten habt
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Nach einem Kirchenaustritt kann ich jedenfalls selber entscheiden, wohin ich wieviel spenden will.

Das kann ich bei der Kirchensteuer nicht.

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ja, da Polizisten nicht krankenversichert sind ist der beim monatlichen Lohnsteuerabzug deswegen berücksichtigte Vorsorgeaufwand zu hoch, er hat also deswegen monatlich zu wenig Lohnsteuer gezahlt.

Das wird jetzt nachgeholt.

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