Bei ausl. Banken gibt es keinen Verlustverrechnungstopf.

Gibst du den Verlust nicht oder nicht in voller Höhe im betreffenden Jahr in der Steuererklärung an geht er für dich verloren.

Der von dir erklärte und nachgewiesene Verlust wird im Finanzamt gespeichert, du bekommst jedes Jahr einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust und der wird jedes Jahr aufsummiert oder eben gemindert.

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Ich verstehe nicht, wie man sich mit fast 23 noch so ausnutzen lassen kann.

Hast du den Mietvertrag alleine unterschreiben?

Wenn ja: Rausschmeißen wenn er nicht zahlt

Wenn nein: dann hast du ein Problem, ihr seid nämlich Gesamtschuldner

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Du kannst eine Einzelveranlagung beantragen, aber das wird teuer für dich.

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Dann können die von Glück reden, dass sie jahrzehntelang viel zu wenig gezahlt haben im Vergleich zu anderen.

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Nr. 5 in Absatz 1 gibt die Antwort, wenn keine Betriebsausgaben und abziehbare Versicherungen vorhanden sind:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

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Gehobener Dienst in der Verwaltung.

Da gibt es unendlich verschiedene Möglichkeiten, von Rathaus über Landkreis über Zoll über Polizei über Finanzamt etc

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Bei einigen Ausführungen geht die Spiegelverstellung automatisch, wenn man den Rückwärtsgang einlegt.

Dafür den Drehschalter für die Spiegel auf R stellen und Rückwärtsgang einlegen, einfach mal ausprobieren, vlt klappt es ja

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