Das ist erstens nicht grundlos.

Und zweitens müssen die dich vorher informiert haben.

So dass du drittens genügend Zeit hast dir eine andere Bank zuzulegen, falls dir die Gründe nicht gefallen.

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Die Elterngeld-Stelle hätte es nur gerne, dann braucht sie selber nicht zu ermitteln. Auch die Elterngeld-Stelle kann niemanden auffordern eine Steuererklärung abzugeben.

Hat man keinen Steuerbescheid muss man das Einkommen eben anderweitig nachweisen durch entsprechende Unterlagen und diese dort vorlegen.

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Das ist so ähnlich, als wenn aldi sagen würde, wir nehmen nur Spenden, aber keine Preise und Gelder für die Waren.

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Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, steht hier in Absatz 6:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

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Dann schau doch mal nach BürgerBussen in deiner Nähe, die fahren in der Regel auch zum örtlichen ÖPNV-Tarif.

Die Fahrer*innen sind alle ehrenamtlich tätig.

https://www.pro-buergerbus-nrw.de/vereine/alle-buergerbusse.html

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Der UHV spielt keine Rolle.

Da der ägyptische Vater nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist steht dieses Kind dir alleine zu.

Und was ist mit dem anderen Kind?

Und überhaupt: Kinder im Lohnsteuerverfahren wirken sich nur auf Solidaritätszuschlag (nur relevant bei Besserverdienern) und auf die Kirchensteuer (nur relevant wenn man in der Kirche ist) aus.

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Mein Hausarzt bekommt regelmäßig einen Herzinfarkt bei dem einen Muttermal.

Mein Hautarzt sagt dass es völlig harmlos sei.

Mit anderen Worten: Du kannst hier keine qualifizierte Aussage erwarten, das kann nur ein Hautarzt.

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Die Grundschuldeintragung spielt keine Rolle.

Das Finanzamt fragt auch bei einer Bank aufgenommenen Kredite nicht nach einer Grundschuld.

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So wichtig nun auch wieder nicht.

Die Bafög-Stelle hätte es nur gerne, dann braucht sie selber nicht zu ermitteln. Auich die Bafög-Stelle kann niemanden auffordern eine Steuererklärung abzugeben.

Hat man keinen Steuerbescheid muss man das Einkommen eben anderweitig nachweisen durch entsprechende Unterlagen und diee beim Bafög-Amt vorlegen.

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