Warum gibt es kaum Immigranten aus Saudi-Arabien, Kuwait und Katar in Deutschland?

7 Antworten

Um Asyl zu kriegen ist ein Asylgrund notwendig. Das ist überwiegend eine politische Verfolgung. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland durch Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) festgelegt.

Für jene, die es sich antun wollen, das zu lesen...

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


touchytt  20.10.2024, 13:23

Da steht Immigranten, nicht Asylbewerber.

Unter Armut und Benachteiligungen leiden in erster Linie die Migranten und nicht die einheimische Bevölkerung.

Die Chancen, als Flüchtling, ein dauerndes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen, sind für Personen aus diesen Ländern fast gleich Null.

Die Frage ist jetzt nicht ernsthaft gemeint, oder?

(gilt natürlich nur für die Staatsangehörigen, nicht die dort arbeitenden Drittländer)

In Ländern, in denen aufgrund des Reichtums keine Krankenversicherung bezahlt werden muss, niemand gezwungen ist zu arbeiten und trotzdem bis zum Lebensende versorgt ist, fast alle öffentlichen Einrichtungen für sie kostenlos sind, weshalb sollte man dann ein deutlich schlechteres Angebot in der EU suchen?

Die Frage sollte meiner Meinung nach eher lauten, wieso gibt es dort keine Migranten und die Antwort wird dir nicht gefallen:

https://taz.de/Saudi-Arabien-toetet-Fluechtlinge/!5950872/

Weil es den Leuten dort sowohl finanziell, als auch mit dem politischen System gut geht. Auch, wenn die Frauen dort zwar aufgrund des Islams und deren Definition zu den Aufgaben von Mann und Frau etwas weniger Rechte haben, wollen dir lieber zu Hause bei ihren Familien bleiben.

Weil es diesen Staatsbürgern verhältnismäßig gut geht.

Aber es gibt auch sehr viele Imigranten in Saudi-Arabien, Katar und Kuwait.