Warum darf man mit 18 nicht Schule abbrechen?

Johannax32  31.08.2024, 17:10

Bundesland?

Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:26

Nrw

3 Antworten

Hallo,

das kann man im Schulgesetz von NRW nachlesen:

Schulpflicht in der Sekundarstufe II - § 38 Schulgesetz NRW
Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, muss bis zu seiner Beendigung die für den Ausbildungsberuf eingerichtete Fachklassen des Berufskollegs besuchen, ist also bis zu dessen Ende schulpflichtig.

AstridDerPu


Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 21:33

Er macht aber keine Ausbildung. Er ist in einen Bildungsgang in Berufskolleg und ist Vollzeitig dort

AstridDerPu  31.08.2024, 22:00
@Linus1877

Dafür gilt aber scheints ebenfalls die Schulpflicht. Er erkundigt sich am besten beim örtlichen Schulamt oder beim Kultusministerium von NRW.

Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 22:39
@AstridDerPu

Ok danke aber er hätte schon beim Schulamt angerufen, die sagen dasselbe..

AstridDerPu  31.08.2024, 22:41
@Linus1877

Wenn das Schulamt sagt, dass er im Berufskolleg schulpflichtig ist, dann ist das auch so.

Johannax32  01.09.2024, 14:21
@Linus1877

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

Hier nochmal ausführlicher.

AstridDerPu hat einen eher unrelevanten Abschnitt zitiert. Es ist natürlich selbstverständlich, dass ein Heranwachsender bis zum Abschluss seiner Ausbildung (oder des Berufskollegs) zur Schule gehen muss. Eine Ausbildung ohne Berufsschulzeit gibt es in Deutschland nicht^^

Ein Erwachsener muss, wenn er seine Ausbildung ordentlich beenden möchte, selbstverständlich ebenfalls in die Berufsschule gehen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann verletzt er zwar seine Schulpflicht im Gegensatz zum Heranwachsenden nicht mehr, kann seine Ausbildung aber dennoch nicht beenden, da ihm der schulische Teil fehlt.

Bei einer Verletzung der Schulpflicht können erhebliche juristische Folgen entstehen (initial Abholung durch Polizei, später Geldstrafen, ...).

Für dich relevanter ist folgender Abschnitt:

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Dein Kumpel ist somit bis zum Ende des Schuljahres schulpflichtig. Danach kann er nach Australien fliegen ;P

Alternativ: Abitur oder Abschluss der Berufsausbildung bzw des Berufskollegs (bei deinem Kumpel eher kein zeitlicher Vorteil).

Beachtet bitte, dass Schulpflichten sinnvoll sind. Es ist wichtig, dass du/dein Kumpel in naher Zukunft einen Beruf ausüben und so zur Gesellschaft beitragen kann.

Linus1877 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:01
@Johannax32

Ich verstehe das auch, aber er ist im mai 18 geworden, und das Schuljahr wo er 18 geworden ist, ist bereits beendet. Er befindet sich auch nicht in einer Ausbildung, sondern er ist in einen 2-jährigen Fachabitur Bildungsgang auf dem Berufskolleg. Er hat das Jahr aber nicht geschafft weil seine Noten nicht ausreichend waren. Deshalb muss er das Jahr wiederholen. Die Schule meinte er dürfe nur mit einer Ausbildung abbrechen oder wenn er halt was anderes hat. Die meinten das er den Bildungsgang beenden muss indem er 18 Jahre alt geworden ist und nicht mit dem Schuljahr. Was ich nicht verstehe. Er möchte aus privaten Gründen abbrechen, aber die erlauben das nicht. Er ist verpflichtet dazu den Bildungsgang abzuschließen bis eine Wiederholung nicht mehr zulässig ist, oder er seinen Abschluss hat. Seine Schulpflicht wurde somit um einen Jahr verlängert, obwohl er im Mai volljährig geworden ist…

Johannax32  02.09.2024, 18:16
@Linus1877

Was ist denn sein höchster Schulabschluss bzw. wie lange ist er zur allgemeinbildenden Schule gegangen?

Linus1877 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:15
@Johannax32

er hat nur realschulabschluss und ist nach der Realschule direkt auf das Berufskolleg gegangen wo er jzt ist.

Weil in den meisten Bundesländern die (Berufs)schulpflicht erst endet, wenn das Schuljahr beendet ist und nicht mit erreichen des 18. Lebensjahres.


Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:26

Ja aber das Schuljahr ist ja beendet er ist ja im mai 18 geworden. Die meinen aber er muss dem Bildungsgang beenden indem er 18 geworden ist. Schuljahr ist da egal weil es ein anderer Bildungsweg ist

Schulpflicht variiert etwas je nach dem Bundesland. Aber wie immer es bei dir ist: Sie richtet sich nicht danach, was du blöd oder unfair findest, sondern nach dem Gesetz. Und ganz sinnlos ist das nicht ...

Sie endet übrigens nach der jeweiligen Zahl von Jahren, unabhängig davon , wie alt man ist oder ob man volljährig ist.


Linus1877 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:43

Ja aber ich dachte wenn man volljährig ist kann selber entscheiden ob man weiter zur Schule gehen möchte oder nicht. Er muss die 12 klasse wiederholen da er den Bildungsgang nicht abgeschlossen weil er es nicht geschafft hat wegen schlechte Noten. Aber das ist schon blöd weil er ja 18 ist und er es selber entscheiden sollte.

botanicus  30.08.2024, 14:47
@Linus1877

Es hat eben nichts mit der Volljährigkeit zu tun. Schulpflicht gilt für alle, egal wie alt.

Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:08
@botanicus

Es ist ja nur weil er den Bildungsgang minderjährig angefangen hat… 😑

Linus1877 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 21:32
@botanicus

Es geht ja nur um den Bildungsgang nicht allgemein seid klasse 1