wann würde man erfahren das man angezeigt wurde?

4 Antworten

und die direktorin muss sagen das die nicht anzeigen sollen.

Nein Die Direktorin muss nicht sagen dass jemand nicht Anzeige macht.

Kann sie auch gar nicht verhindern

Wenn die Eltern Anzeige machen, und dafür einen Grund haben - Beleidigung ist ein Grund - dann erfährt du von der Polizei oder vom Gericht davon.

Je nachdem wirst du bestraft


politixehse23 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:07

ja aber die direktorin sagte " ne zeigen sie nicht an " weil er ja auch immer zurück beleidigt und auch der aggresor oft ist und lehrer das rückmelden

0
NackterGerd  13.08.2024, 01:11
@politixehse23

Zu wehm sagt sie " nicht Anzeigen"

Und sagen kann soe das ja.

Wäre aber dennoch kein Freibrief andere zu beleidigen.

Strafbar wäre es ka trotzdem

0
politixehse23 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:18
@NackterGerd

ich habe aufgehört ihn zu beleidigen nachdem er das gesagt hat aber er nicht. ich bin meistens reaktor nicht aktör

0

Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten und höre auf damit, andere zu beleidigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der sollte sich eig nicht anzeigen können wenn er keine Beweise hat.

Generell. Du erfährst dann das du angezeigt wurdest, wenn du Post bekommst.


NackterGerd  13.08.2024, 01:13
Der sollte sich eig nicht anzeigen können

Sich selbst könnte man natürlich auch, macht hier aber weniger Sinn

0
politixehse23 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:10

und wenn die beweise nur aufgeschriebenes zeug ist von freunden?! und es nichtmal stimtm? dann kann ich ja beim prozess auch sagen was er alles sagte

0
NackterGerd  13.08.2024, 01:26
@politixehse23
dann kann ich ja beim prozess auch sagen was er alles sagte

Kannst du - ändert aber im Prinzip wenig daran was du gemacht hast.

Und um das geht es ja wohl

0
politixehse23 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:31
@NackterGerd

doch dann ist doch aussage gegen aussage. ich mach das dann aufjedenfall war das kein blöff hau ich auch eine anzeige in den topf

0
NackterGerd  13.08.2024, 02:41
@politixehse23
doch dann ist doch aussage gegen aussage

Wenn er auch beleidigt hat dies nichts mit Ausaage gegen Aussaga hat dies aber nichtKommentierenms zu tun

hau ich auch eine anzeige in den topf

Mit Topfschlagen hat Anzeige, Polizei und Gericht natürlich nichts zu tun

0

Der kann dich nicht mal eben so anzeigen.
er braucht dafür Beweise.

Solange du ihm jetzt nicht schriftlich 'n Grund gibst.
Wenn der die nicht hat heißt es Aussage gegen Aussage und dann wird es ein wochenlanger unnötiger Prozess..

Sonst könnte jeder einfach so behaupten ein fremder hat Ar*chloch zu mir gesagt. Da kriegt er auch nicht einfach so eine Anzeige durch.


politixehse23 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:07

Ja er hat nur dummes geschwätz auf einem papier was nicht stimmt. schriftlich habe ich nie was gemacht. ich habe nur immer nach dem prinzip aktion reaktion gemavht

0