Wann kann man die Rückerstattung der Versandkosten verweigern?
Man hat einen Kunden ein Paket zugesendet, welches er nicht von der Postfiliale abgeholt hat.
Kann man dementsprechend wenn der Kunde die Ware doch nicht mehr haben will (Widerrufsrecht) die Versandkosten nicht zurückerstattet und nur die Bestellung an sich?
Denn ansonsten trägt der Händler ja den Verlust der Versandkosten weil der Kunde zu blöd oder einfach keine Lust hat das Paket abzuholen…
5 Antworten
Es war eigentlich kein Widerruf, die Ware wurde einfach nicht abgeholt.
Wenn kein Widerruf vorliegt, dann muss noch nicht einmal der Warenpreis erstattet werden. Warten, bis die Widerruffrist abgelaufen ist, dann Kunde anschreiben, das er die Kosten für die zwei Versendung im Voraus bezahlen soll.
BGB §357 Abs.2:
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Bei einem Widerruf muss der Händler die Hinsendekosten und den Warenwert erstatten, die Rücksendekosten zahlt i.d.R. der Käufer.
https://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerrufsbelehrung%202014.html
Und sorry, aber für einen gewerblichen Verkäufer gehört das zum Grundwissen.
Wenn der Kunde die Ware nicht abholt/annimmt (=Annahmeverzug) und sie deswegen irgendwann zurück gesendet werden muss, und diese Rücksendung Geld kostete, dann kann der Händler diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Bei einem korrekten Widerruf (nichtabholen ist ja nichtmal ein Widerruf), müsste der Käufer auch die Versandkosten für die Rücksendung zahlen, sofern in den Shop AGB nichts anderes steht.
Der Verkäufer muss die extra Kosten nachweisen können. Wenn er also nur ein Teil erstattet, könnte man nach dem Nachweis für den Mehraufwand fragen.
Wenn du ein vertrauenswürdiger Händler wärst, würdest du dich mit den Rechten und Pflichten einen Händlers auskennen.
Auf diese Weise sich zu informieren deutet auf das Gegenteil hin 😱🤦
Kann man dementsprechend wenn der Kunde die Ware doch nicht mehr haben will (Widerrufsrecht) die Versandkosten nicht zurückerstattet und nur die Bestellung an sich?
Nein, der Händler muss auch die Hinsendekosten erstatten.
https://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerrufsbelehrung.html
Es war eigentlich kein Widerruf, die Ware wurde einfach nicht abgeholt.
dann würde ich warten bis das Widerrufsrecht rum ist und dann eine Mahnung schicken. Widerrufserklärung muss aber im Vorfeld zugestellt worden sein (z.B. mit der Bestellung)
Natürlich gilt beim Onlinekauf das Wiederrufsrecht
Das kannst du nicht einfach ignorieren
Es war eigentlich kein Widerruf, die Ware wurde einfach nicht abgeholt.
Entweder die Wahre wurde ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt, kommt aktuell sehr oft vor, oder er hat die Annahme verweigert, weil er die Wahre doch nicht möchte
Es war eigentlich kein Widerruf, die Ware wurde einfach nicht abgeholt.