Darf der Händler Versandkosten einbehalten?

7 Antworten

Erstens hast du deiner Schilderung nach gar nicht wirksam widerrufen, da der Widerruf ausdrücklich erklärt werden muss.

Zweitens wird die Antwort auf deine Frage so oder so keinen Unterschied machen, wenn es den Laden nicht mehr gibt.

Wie kann es sein, dass das Paket "heute" zurückging und du bereits die Erstattung vom Verkäufer bekommen hast?


Fiona07569 
Beitragsersteller
 28.09.2021, 00:27

mit heute retourniert meinte ich, dass es beim Händler angekommen und sofort bearbeitet wurde.

als das Paket zurückging habe ich via Email den Kaufvertrag widerrufen

Natürlich! Das sind ja Dienstleistungskosten! Der Paketbote hat ja das Paket transportiert und wurde dafür bezahlt! Ob Du das Pakete annimmst oder nicht, hat ja damit nichts zu tun - die gekaufte Leistung wurde ja erbracht!

Du verwechselst da was.

Wäre die Ware Beschädigt gewesen oder hätte es sich um die Falsche Ware gehandelt, dann hätte der Händler dir alles komplett erstatten müßen aber auch dazu ist er erst verpflichtet wenn er keinen Ersatzt leisten kann weil es das DIng vieleicht nur noch 1 mal gab etc.

Im Rahmen des Wiederufsrechts gibt es aber das Geld für den Hintransport nicht zurück.


klar, arbeiten musste der zusteller ja trotzdem. ist ja nicht so als würde der versender das zurück bekommen

Das ist letztlich genauso wie zurückgeschickt und in dem Falle zahlt den Versand der Kunde