Wann ist Stichtag der Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Von Experte DerCaveman bestätigt

Für das konkrete Datum ist das konkrete Datum des Abrechnungszeitraumes entscheidend.

12 Monate nach Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes.

Mietbeginn, Mietende oder Eigentümerwechsel sind irrelevant.

Beispiele:

  1. Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2023 - Abrechnungsfrist bis 31.12.2024
  2. Abrechnungszeitraum 01.04.2022 - 31.03.2023 - Abrechnungsfrist bis 31.03.2024
  3. Abrechnungszeitraum 01.04.2023 - 31.03.2024 - Abrechnungsfrist bis 31.03.2025

.3. ist es wohl was bei euch zutrifft.


Nalifant 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:33

Wir sind am 31.07.23 ausgezogen. Der Abrechnungzeitraum 01.-31.07.23 fehlt!

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Nalifant 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:37
@Nalifant

Sorry Korrektur: Der Abrechnungzeitraum 01.04.-31.07.23 fehlt!

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anitari  04.08.2024, 12:53
@Nalifant

Das ist euer Nutzungs-/Mietzeitraum.

Der Abrechnungszeitraum des ganzes Hauses ist entscheidend bis wann der Vermieter abrechnen muß. Nicht wann Mietende war.

Du schreibst der alte Vermieter hat immer vom 01.04. - 31.03. des Folgejahres abgerechnet. Das gilt auch für den neuen Vermieter.

Abrechnungszeitraum 01.04.2023 - 31.03.2024, darin euer Nutzungszeitraum 01.04. - 31.07.2023, dann hat der Vermieter bis 31.03.2025 Zeit für die Abrechnung.

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DerCaveman  04.08.2024, 12:54
@Nalifant

Einen solchen Abrechnungszeitraum gibt es nicht. Der Abrechnungszeitraum muss immer ein Jahr umfassen. Was du meinst, ist der Nutzungszeitraum. Der hat aber keinen Einfluss auf den Faelligkeitstermin fuer die Jahresabrechnung.

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12 Monate nach Ende seiner Periode.

Du hast keinen Anspruch auf eine Zwischenabrechnung.

Also seine Periode ist zb das Kalenderjahr, dann hat er noch bis 31.12.24 Zeit.

Seine Periode scheint aber vom 1.04 zu gehen

dann hat er noch bis 31.03.25 Zeit

Du bist genau zu Anfang ausgezogen.


Nalifant 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:34

Wir sind am 31.07.23 ausgezogen. Der Abrechnungzeitraum 01.04.-31.07.23 fehlt!

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Wann war bislang der Abrechnungszeitraum?

Das habe ich aus deinem Text nicht verstanden.

Abgerechnet werden muss spätestens 1 Jahr nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums. Der hat mit dem Datum eures Auszugs nichts zu tun.


Nalifant 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:18

Vom alten Vermieter kam die Abrechnung immer 31.03.

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DaKaBo  04.08.2024, 12:21
@Nalifant

Auch darum geht es nicht. Wie lautet der Abrechnungszeitraum in diesen Abrechnungen? Und um welchen Abrechnungszeitraum würde es jetzt gehen?

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DerCaveman  04.08.2024, 12:55
@DaKaBo

Anscheinend laeuft der Abrechnungszeitraum hier vom 1. April bis zum 31. Maerz des Folgejahres.

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DaKaBo  04.08.2024, 13:01
@DerCaveman

Dann kann der FS sich die Frist ja leicht ausrechnen und den 31.03.2025 im Kalender markieren.

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DerCaveman  04.08.2024, 13:03
@DaKaBo

Nachdem wir ihm jetzt den Unterschied zwischen Abrechnungs- und Nutzungszeitraum erklaert haben, wird er das wohl auch tun ;-)

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