Wann darf ich mein Mietverhältnis kündigen?

5 Antworten

Folgt man dem Wortlaut des Faksimiles aus dem Mietvertrag darfst du den Mietvertrag frühestens zum 30. Juni 2024 (schriftlich) kündigen.

Hallo Leon389766,

Dort steht drin das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.

Ja sicher kannst Du unter Einhaltung der Kündigungszeit/Frist die Wohnung kündigen, versäumst Du aber diese Frist, ist es möglich, dass sich der Vertrag stillschweigend verlänger, dazu müsste man aber den genauen Vertrag kennen! Die Kündigungsfrist findest Du bestimmt im Mietvertrag!

Von Experte Gerhart bestätigt

Bitte mal den exakten Wortlaut, wie er im Vertrag steht oder ein Bild davon einstellen.

Mindestmietzeit gibt es im deutschen Mietrecht nicht.


Leon389766 
Beitragsersteller
 07.08.2023, 15:35

das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.

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anitari  07.08.2023, 15:47
@Leon389766

Dann hättest Du zum 31.10.23 kündigen können.

Dafür ist jetzt aber zu spät. Jetzt kannst Du frühestens zum 30.11. kündigen.

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Wenn die Kündigung bis zum 3. September (für diesen Monat ist es leider schon zu spät) beim Vermieter eingeht (Einwurfeinschreiben verwenden!) und du 3 Monate Kündigungsfrist haben solltest, könntest du im Dezember ausziehen. Mietverträge lassen sich leider nur zum Monatsende hin kündigen.


albatros  08.08.2023, 12:56

Das ist aber gewaltig falsch! Siehe meine Antwort.

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Da hängt davon ab, ob sie zum Ablauf der Bindung kündigen können oder erst ab dem Ablauf.

Wie lautet der genaue Text der Vereinbarung?


Leon389766 
Beitragsersteller
 07.08.2023, 15:33

Dort steht drin das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.

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schelm1  07.08.2023, 15:36
@Leon389766
. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.

Das ist doch nun wirklich eindeutig!

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