Wann darf ich mein Mietverhältnis kündigen?
Hallo ich bin am 15.04.2022 in meine jetzige Wohnung gezogen mit einer mindestlaufzeit von 18 Monaten(also Oktober dieses Jahr) . Darf ich jetzt so kündigen das ich im November raus bin oder erst ab Oktober kündigen ? Lg
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Folgt man dem Wortlaut des Faksimiles aus dem Mietvertrag darfst du den Mietvertrag frühestens zum 30. Juni 2024 (schriftlich) kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Norina1603/1575458551861_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1575458552000)
Hallo Leon389766,
Dort steht drin das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.
Ja sicher kannst Du unter Einhaltung der Kündigungszeit/Frist die Wohnung kündigen, versäumst Du aber diese Frist, ist es möglich, dass sich der Vertrag stillschweigend verlänger, dazu müsste man aber den genauen Vertrag kennen! Die Kündigungsfrist findest Du bestimmt im Mietvertrag!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Bitte mal den exakten Wortlaut, wie er im Vertrag steht oder ein Bild davon einstellen.
Mindestmietzeit gibt es im deutschen Mietrecht nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Dann hättest Du zum 31.10.23 kündigen können.
Dafür ist jetzt aber zu spät. Jetzt kannst Du frühestens zum 30.11. kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Bellbellbell/1687864255739_nmmslarge__98_0_369_369_8f24bdabc3d7fa48fae4a57d48ac7cc6.png?v=1687864256000)
Wenn die Kündigung bis zum 3. September (für diesen Monat ist es leider schon zu spät) beim Vermieter eingeht (Einwurfeinschreiben verwenden!) und du 3 Monate Kündigungsfrist haben solltest, könntest du im Dezember ausziehen. Mietverträge lassen sich leider nur zum Monatsende hin kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Da hängt davon ab, ob sie zum Ablauf der Bindung kündigen können oder erst ab dem Ablauf.
Wie lautet der genaue Text der Vereinbarung?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dort steht drin das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.
Das ist doch nun wirklich eindeutig!
das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 18 Monats zulässig.