Wann bin ich Rechtschutzversichert?
Hi. Hab ein Auto Privat gekauft. Am 24.06 habe ich mir den Wagen angeschaut, war alles top, Vetrag unterschrieben & am 28.06 angemeldet & abgeholt. Bei der Abholung ist mir aufgefallen, dass einige Fehler am Auto zu sehen waren, die davor nicht da waren. Ich habe den Verdacht, ich wurde betrogen. Beispiel: In der Anzeige steht 211k gelaufen, auf dem Tacho aber steht 204k. Zudem wurde angeblich sehr viel erneuert(Steht auch in der Anzeige), das lasse ich heute checken, wenn das nicht stimmt, ist es ebenfalls komisch & ich wurde angelogen. Zudem ist der Verkäufer ein KFZler hat die letzten Jahre das Auto selbst repariert, er könnte sich theoretisch nicht raus reden mit ''von dem Schaden habe ich nicht gewusst''. Ein Polizist sagte mir gestern, wenn er wirklich KFZler ist & er das Auto selbst gepflegt hat, könnte er sich nicht raus reden. Ich weiß, die Chancen stehen dennoch sehr schlecht da, da Privatkauf aber ich möchte es dennoch versuchen & zum Anwalt gehen, wenn die Werkstatt mir heute den Verdacht bestätigt. Habe eben eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Wenn die Werkstatt mir heute die Diagnose schreibt & ich morgen zum Anwalt gehe, greift dann meine Versicherung ein oder nicht?
4 Antworten
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Nein, denn der Autokauf hat in der Vergangenheit stattgefunden, die Rechtsschutzversicherung greift nicht rückwärts.
Hat dir das dein Versicherungsbetreuer bei der Beratung nicht mitgeteilt?
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Der Schutz greift zum Zeitpunkt der Tat, nicht zum Zeitpunkt, der Kenntnisnahme.
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Okay, danke dir. Ich lasse die Versicherung trz laufen. Da siehste mal wie wichtig es ist
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Rechtsschutzversicherung gehört für mich neben Haftpflicht und BU zu den Must-Haves.
Ich habe schon 5-6x in meinem Leben davon Gebrauch machen müssen.
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jepp und die sagen dir auch, ob sich ein Fall überhaupt lohnt...die übernehmen Zivilprozesse sowieso nur bei Erwartungen positivem Ausgangs mindestens Vergleich. Das , was einer in der Ersteinschätzung sagte, traf auch zu dann. FInde ich gut, wenn die eine juristische Erstberatung am Telefon niederschwellig anbieten, ... Hat nicht jede Versicherung.....
natürlich habe ich diese Ersteinschätzung auch hinterfragt......es kann durchaus unterschiedliche Auskünfte dazu geben.
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Selbstverständlich greift deine Rechtsschutzversicherung NICHT. Normalerweise nicht. Die übernehmen Fälle, die nach Vertragsabschluss ENTSTANDEN sind.
Du musst selber in die Vertragsunterlagen nachlesen,
Mit Glück bieten sie dir in deinem Fall an, dass du einen Rechtsanwalt kostenlos anrufen kannst für eine Ersteinschätzung.
Manches lohnt es sich vor Gericht nicht. Bei den meisten Versicheungen fällt eh eine Selbstbeteiligung an und meistens bekommt man das nicht so 100ig durch, was man wollte.
Fakt ist nämlich folgendes: du kannst überhaupt nicht beweisen, das an dem Auto jetzt Schaden dran sind, die du vorher nicht gesehen hast oder nicht da waren. Das kannst du vermutlich mangels Zeugen gar nicht beweisen. Wenn im Kaufvertrag nur drinnen steht: gekauft wie gesehen, hättest du spätestnes am 28.06. das gar nicht übernehmen dürfen. Jetzt ist aber alles rum.
Und was das mündliche angeht: Teile wurden erneuert usw, und es ist nicht im Kaufvertrag vermerkt, das an dem Gebrauchtwagen das und das erneuert worden ist - also alles nur mündlich - dann kannst du das auch vergessn. Polizisten haben von Jura im Zivilpriozess wenig Ahnung. Und ich auch erst, nachdem ich sowohl für mich als auch für meine Eltern in verschiedenen Dingen ein Zivilprozess angestrengt habe.
Hier habe ich gelernt: nur handfeste schriftliche Beweise zählen, unter Umständen noch nicht einmal Zeugen. (wir reden von Zivilprozess und nur meiner Erfahrung)
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Fakt ist nämlich folgendes: du kannst überhaupt nicht beweisen, das an dem Auto jetzt Schaden dran sind, die du vorher nicht gesehen hast oder nicht da waren
Ne, muss ich auch nicht. Aber wenn der Händler mir große Schäden verheimlicht, obwohl er's weißt, macht er sich strafbar bzw. den Kauf ungültig. & da er das Auto selbst repariert & pflegt seit 3 Jahren, kann er sich da auch schlecht raus reden oder nicht?
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du hast nicht beim Händler gekauft, das ist ein grosser Unterschied. Aber grosse Schäden muss eauch ein privatmann angeben. Aber das Problem liegt darin, dass du dem das nachweisen musst. Das versuche ich dir ja klar zu machen. Du kannst das ganze auch mal unter den Stichworten recherchieren.
Du hast das Problem der lückenlose Beweispflicht. Und wenn du dir Rechtsberatung suchst, achte auf korrekte Formulierung. Sonst sin Auskünfte falsch. Du kannst nicht schreiben oder sagen: der Händler hat mir.......es war ein Privatkauf von einem Nicht-händler. Hier gelten unterschiedliche Regelungen.
Es gibt einfach nicht mehr dazu zu sagen, es ist auch ein wengi Glückssache, wie vor Gericht entsvhieden wird, auch ob der Privatverkäufer einknickt, wenn du ihm drohst oder ob beide Anwälte dann einen Vergleich aushandeln.
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Du kannst ja mal bei ARAG anfragen, die bieten auch rückwirkend Rechtsschutzversicherungen an. Ob Vertragsrechtsschutz dabei ist, weiß ich gerade nicht.
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Die Versicherung wird nur dann zahlen, wenn sie ausdrücklich auch rückwirkend greift. Und ausschlaggebender Zeitpunkt ist hier der Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses. Wenn du heute eine Rechtsschutzversicherung abschließt und morgen zum Anwalt gehst, wird die Versicherung übermorgen sagen: Sorry, das übernehmen wir nicht. Da hätte dir dein Versicherungsmakler aber sagen können und müssen.
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Okay, wie siehst du sonst meine Chancen? Wenn die Werkstatt mir heute sagt, dass die Sachen, die angeblich neu gemacht worden(von Verkäufer selbst), nie gemacht wurden, das Auto eig. 204k statt 211k gelaufen ist & der Verkäufer seit 2021 das Auto selbst repariert & pflegt. Ich möchte nicht das Geld zurück, sondern, dass er die Dinge, die in der Anzeige stehen auch wirklich repariert werden & das Tacho runter drehen ist auch eine Straftat oder?
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Was der verkäufer angeblich neu gemacht hat, dazu müsste er ja wenigstens Materialrechnungen vorlegen können. Und deine Werkstatt kann feststellen, ob diese Teile tatsächlich eingebaut wurden.
UNd Manipulation des Tachos ist einwandfrei BETRUG
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Kommt auf den Inhalt des Kaufvertrags und die getroffenen Vereinbarungen und Zusagen an. Wenn das alles auch im Kaufvertrag vermerkt ist und die Teile noch nie ausgetauscht wurden, sieht es gut aus. War das nur eine mündliche Zusage, für die du keine Zeugen hast, kann das auch wie das Hornberger Schießen ausgehen.
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ich muss dich hier darauf hinweisen: nicht das gilt, was in der Anzeige steht, sondern das, was im kaufvertrag steht. Wenn dort drinnen steht, gemäß der Anzeige...dann ist gut....Oder sagen wir anders: das wäre dann eine Grauzone.....wo man nicht sicher sein kann, wie das vor gericht gewertet wird.
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Die Manipulation des Tachos schon. Aber 204k und 211k sind jetzt nicht der große Unterschied. Das kann natürlich auf eine Manipulation hindeuten, das ist aber nicht zwingend und nicht einmal ein besonders gutes Indiz. Wenn das Fahrzeug halt wirklich 204k gefahren ist, ist das nicht einmal ein Mangel, weil das Fahrzeug sogar weniger Laufleistung hat als vertraglich vereinbart.
Doch aber ich hätte gedacht, die greift dann ein, wenn die Diagnose von der Werkstatt da ist. Ich mein, ab da wäre der Betrug ja Offiziell zur Stande gekommen.