Muss ich auf wiederholt gänzlich falscher Mietenebenkostenabrechnung noch reagieren?

6 Antworten

Du bist nicht zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung verpflichtet. Positionen, die offensichtlich falsch eingestellt und/oder zu deinen Ungunsten berechnet wurden, solltest du jedoch widersprechen. Das Guthaben aus der Abrechnung hat der Vermieter sofort an dich auszukehren. Falls nicht dergeleichen geschieht, kannst du das Guthaben gegen die nächste(n) Mietzahlung(en) aufrechnen.

Man muss sich ja nicht verpflichtend damit auseinandersetzen, sondern kann sie einfach akzeptieren. Das machen bestimmt viele Mieter so, die keinen Nerv haben nachzurechnen. Einfach mal abwarten...

Ich lese, dass die Abrechnung so wie (fehlerhaft) erfolgt, für dich positiv, also mit Guthaben, erfolgte. Du bist nicht verpflichtet, den Vermieter dass aufs Brot zu schmieren. Wenn der unfähig ist, muss er Lehrgeld zahlen, aber offensichtlich ist ihm das egal.

Anders rum wäre vermutlich die ganze Abrechnung formell unwirksam und gälte damit als nicht erfolgt. Eine Nachzahlung nicht mehr zu bedienen. Eine Korrektur durch den Vermieter zu seinen Gunsten wäre nur binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes, also binnen der Abrechnungsfrist, möglich.

Dann akzeptiere sie so…

falls nicht innerhalb von 12 Monaten eine korrigierte Abrechnung kommt, musst du nichts mehr nachzahlen

Es ist ja nicht deine verpflichtende Aufgabe, die Abrechnung zu kontrollieren, aber wie du siehst, kann sie auch zu deinen Ungunsten ausfallen. Ich würde sie kontrollieren, aber mich keineswegs bei der Vermieterin oder der Abrechnungsfirma melden, wenn sie zu meinen Gunsten falsch erstellt wird. Sofern sie nicht innerhalb eines Jahres selbst drauf kommen und eine korrigierte Rechnung schicken, hast du dann einfach ein bisschen Geld gespart.