Während Fahrerlaubnisentzug erwischt?

6 Antworten

wird die Sache mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nun sofort der Führerscheinstelle gemeldet oder muss man da abwarten bis das ganze vor Gericht über die Bühne gegangen ist

Die Polizei hat den Vorfall wahrscheinlich bereits gemeldet, da sich aus einer erheblichen Straftat Zweifel an deiner charakterlichen Eignung ergeben.

§2 Abs 12 StVG:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Auch ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis bleibt Fahren ohne Fahrerlaubnis, daran ändert der Anwalt nichts. Du kommst bestenfalls um die Einziehung des Fahrzeugs herum, welche nur bei Vorsatz erfolgen kann, §21 Abs 3 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
Bei wiederholten A- oder B-Verstößen erfolgt zunächst eine schriftliche Verwarnung.

Wer insgesamt drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße (oder eine Kombination daraus) innerhalb der Probezeit begeht, verliert seinen Führerschein für mindestens sechs Monate und muss mit etwas Pech noch zur MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung).

Du schreibst:

meine Mutter und ich sind vor ca einem Monat umgezogen, sie hat sich bereit umgemeldet ich nicht…
daher habe ich die Befürchtung dass viele Briefe nicht ankommen

Für die Zustellung deiner Post bist du selbst verantwortlich.

Du behauptest:

gestern war ich mit meinem Auto unterwegs und kam in eine Kontrolle, dort sagte man mir, dass meine Fahrerlaubnis erloschen sei seit Anfang Dezember Und das nun fahren ohne Fahrerlaubnis ist

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die bis zu drei Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich zieht.

 diese 3 Monate kann ich Strecken aber ich habe nun die Befürchtung dass der Lappen nun für immer weg ist
ich habe die Hoffnung dass ein guter Anwalt mich da rausboxt, da es nicht vorsätzlich war

Ein guter Anwalt kann in der Tat einiges für dich herausholen. Zum Beispiel was die Sperrfrist oder die zu erwartende Geldstrafe betrifft.

Ist der Vorsatz vom Tisch, bleibt dennoch die Fahrlässigkeit, für die du auf jeden Fall gerade stehen musst.

Der Führerscheinentzug kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Bei einem Führerscheinentzug wird die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs vorläufig oder endgültig entzogen.

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist erfahrungsgemäß an Auflagen gebunden.

  • Wie lange hattest du den Führerschein?
  • In welchem Zeitraum hast du die 3 A-Verstöße begangen?
  • Was waren die Gründe für die A-Verstöße?

Hoffentlich hast du dich inzwischen umgemeldet und einen Postnachsendeantrag gestellt, damit sichergestellt ist, dass dir deine Post ordnungsgemäß zugestellt werden kann.

Ergänzend zu den Vorantworten habe ich leider auch keine guten Nachrichten: Stelle dich mal darauf ein, dass du eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung machen musst bevor du eine neue Fahrerlaubnis erhalten kannst... :/

das ist blöd. das ist und bleibt dein Problem. es ist deine Aufgabe dich umzumelden und bei der Post einen Nachsendeauftrag zu stellen.

wenn dir der FS wegen Aufbauseminar - schriftliche Verwarnung und einem weiteren Verstoß entzogen wurde. du bist trotzdem wieder gefahren; ist das eine Straftat. sagt dir aber ein Richter per Urteil. das geht jetzt vor Gericht

ich habe die Hoffnung dass ein guter Anwalt mich da rausboxt, da es nicht vorsätzlich war

der kann dir auch nicht mehr helfen. der Drops ist gelutscht.

Vermutlich wirst du einen Strafbefehl mit einer Finanziellen Strafe und einer Sperrfrist bekommen. Um einen Lebenslangen Führerscheinentzug zu bekommen muss schon sehr viel passieren. Vor Gericht geht es, wenn du einspruch gegen den Strafbefehl einlegst.

Prinzipiell ist es auch möglich das es direkt vor Gericht geht aber normalerweise wird bei solchen Dingen erstmal versucht per Strafbefehl abzuhandeln.

Die Führerscheinstelle wird normalerweise von der Polizei über die Kontrolle informiert und weiß somit sehr bald bescheid.

Vor Gericht kannst du natürlich die Gründe hervorbringen warum du nicht wusstest das du keine Fahrerlaubnis mehr hast, dass könnte sich vielleicht Strafmildernd auswirken. Fahren ohne Fahrerlaubnis bleibt es trotzdem.