Ohne Führerschein angehalten?


14.03.2023, 13:31

Ich wurde heute freigesprochen!

eine Lehre daraus habe ich gezogen immer die Gesetze lesen ^^

5 Antworten

Beides. Wenn dein Führerschein nicht einfach so hat umgeschrieben werden können und du hier eine zusätzliche Prüfung hättest ablegen müssen, dann ist das schlichtweg Fahren ohne Fahrerlaubnis...

Von fahrlässig könnte in dem Kontext maximal noch reden, wenn keine zusätzlich Prüfung notwendig gewesen wäre :/ (mich wundert diese Begrifflichkeit aber sowieso)

Das ist einfach Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wahrscheinlich hohe Geldstrafe, plus Führerscheinsperre.

lg


Kotzrnmecher 
Fragesteller
 14.03.2023, 09:28

Ich wurde eben freigesprochen \o/

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Man muss innerhalb einer gewissen Zeit, wenn man in Deutschland lebt, den Führerschein Umtragen lassen.

Dieser Zeitraum zum Umtragen beträgt 6 Monate.

Danach wird der Führerschein in Deutschland, durch den Daueraufenthalt in Deutschland, Ungültig.

Wenn man das nicht macht, wird das dann wie "Fahren Ohne Führerschein" gewertet.

Und wenn man das nicht in den 6 Monaten schafft, könnte man sogar dann von VORSATZ ausgehen.

Woher ich das weiß:Recherche
was denkt ihr?

Völlig wurscht, was wir denken. Du bist ohne Fahrerlaubnis gefahren. Was da regelmäßig die Strafe ist, kannst du leicht googeln. Das gibt dir zumindest eine Richtung. Geldstrafe und Fahrverbot.

Wo ist das fahrlässig?

Das ist Vorsatz!

Es gibt kein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das ist eine Straftat und Vorsatz.


migebuff  15.02.2023, 12:36
Es gibt kein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kannst du bitte kurz §21 Abs 2 StVG zitieren?

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BerlinwillCDU  15.02.2023, 12:38
@migebuff

Ne, aber da steht nichts von Fahrlässigkeit.

Da steht, dass auch du als Halter bestraft wirst, wenn du einen fahren lässt.

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migebuff  15.02.2023, 12:45
@BerlinwillCDU

§21 Abs 2 StVG:

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

Verzichte bitte auf weitere Ratespielchen, es hilft niemandem.

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BerlinwillCDU  15.02.2023, 12:46
@migebuff

Ja, aber bei ihm ist das nicht fahrlässig.

Das funktioniert eben, wenn du einen fahren lässt und seine Eignung nicht genug prüfst.

Aber du kannst nicht selbst fahren und Fahrlässigkeit in Anspruch nehmen.

Ja, sry, Herr Richter, ich dachte wirklich, ich hätte den Schein.

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migebuff  15.02.2023, 12:51
@BerlinwillCDU

Hatte ich nicht eben erst darum gebeten, nicht wahllos weitere Vermutungen in den Raum zu werfen?

"Eine Tat nach Absatz 1" umfasst auch und insbesondere das Führen, nicht nur das Zulassen des Führens.

§21 Absatz 1 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist,

Dass das fahrlässig geschehen kann, sieht man am Beispiel des Fragestellers, welcher irrtümlich davon ausging, dass sein internationaler Führerschein noch gültig wäre.

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Kotzrnmecher 
Fragesteller
 15.02.2023, 12:47

In der Anklageschrift steht das es fahrlässig war, nicht aber Vorsatz

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