315d in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren Ohne Fahrerlaubnis?
Hallo M18, ich habe vor etwa 4 Monaten einen schrecklichen Fehler begangen, nämlich bin ich ohne Fahrerlaubnis gefahren (war zum Zeitpunkt 17, hatte nur das begleitete Fahren). Ich bin auf eine Polizeistreife gestoßen, die mich direkt verfolgt hat, daraufhin folgte eine kurze Verfolgungsjagd bis ich in unseren Hinterhof gefahren bin und dann zu Fuß abgehauen bin aus Panik und Angst. Ich bin jedoch schonmal auffällig geworden und zwar mit 16 auch fahren ohne Fahrerlaubnis, das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Mein Anwalt hat gesagt, dass ich wahrscheinlich so mit 10-15 Monaten Führerschein Sperre rechnen muss, was ich auf definitiv in Kauf nehmen werde. Jedoch wäre meine Frage jetzt gewesen, ob eine MPU auf einen zu kommt oder vielleicht auch andere Maßnahmen. Zu meiner Person, falle eigentlich nie negativ auf, nehme keine Drogen und trinke auch kein Alkohol und bin auch in der Schule ein verantwortungsvoller und guter Schüler. Mache mein Abi.
Bitte keine Vorwürfe oder Verurteilungen, das bringt mir jetzt auch nichts. Bräuchte einen Meinung von jemandem der was ähnliches durch gemacht hat. Oder Erfahrung hat.
Danke vorab!
5 Antworten
Du bist nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren, denn du hast ja eine. Du hast nur gegen die Auflagen verstoßen.
https://www.bf17.de/fuehrerschein-mit-17/rechtliches/ sagt:
Hohe Sanktionen bei fehlender BegleitpersonDu darfst nicht alleine fahren. Fährst du ohne Begleitperson, musst du in der Regel mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen und bekommst einen Punkt. Deine Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.
Das hättest du auch selbst googeln können.
erstmal alles Gute für dein anstehendes Abi. Rechtschreibung ist auch da hilfreich. ;-)
Von wegen: Zum Autofahren braucht man außer der Fahrerlaubnis auch die charakterliche Voraussetzungen und Reife.
Ansonsten. Folge einfach dem Rat des Anwalts und der Behörde und Fortbewegung. Per Pedes oder ÖPNV
(D)Eine erfolgreiche MPU wäre sicher ein Segen für die Öffentlichkeit
Da sehe ich 2,12 StVG „geeignetheit zum Führen von Kfz“, was dir den Hals brechen wird ( oder könnte)
...eine MPU würde ich tatsächlich nicht ausschließen. Alkohol- oder Drogenkonsum ist gar nicht notwendig, um in diesen "Genuss" zu kommen. Und als "verantwortungsvoller Schüler" ist Dir ja offensichtlich Dein verantwortungsloses Handeln nicht bewusst gewesen. Ganz doof gesagt: Gerade von Dir hätte "man" ein anderes Verhalten erwartet....betrifft nicht nur Familie, sondern auch Behörden, die es möglicherweise nicht als "Ausrutscher" einordnen könnten, sondern als Vorsatz.
ich habe vor etwa 4 Monaten einen schrecklichen Fehler begangen
Als ob Du das nicht vorher gewusst hättest.
Schade, dass es für so Individuen (ich sage bewusst nicht Menschen) keine Erziehungsheilanstalten oder Prüfeostrafen mehr gibt.
falle eigentlich nie negativ auf,
Dann wäre das nicht 2mal passiert.
Wiederholungstäter werden eigtl immer härter bestraft. Sogar bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs bzw einer Haftstrafe!