315d in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren Ohne Fahrerlaubnis?

5 Antworten

Du bist nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren, denn du hast ja eine. Du hast nur gegen die Auflagen verstoßen.

https://www.bf17.de/fuehrerschein-mit-17/rechtliches/ sagt:

Hohe Sanktionen bei fehlender Begleitperson

Du darfst nicht alleine fahren. Fährst du ohne Begleitperson, musst du in der Regel mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen und bekommst einen Punkt. Deine Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.

Das hättest du auch selbst googeln können.

Woher ich das weiß:Recherche

erstmal alles Gute für dein anstehendes Abi. Rechtschreibung ist auch da hilfreich. ;-)

Von wegen: Zum Autofahren braucht man außer der Fahrerlaubnis auch die charakterliche Voraussetzungen und Reife.

Ansonsten. Folge einfach dem Rat des Anwalts und der Behörde und Fortbewegung. Per Pedes oder ÖPNV

(D)Eine erfolgreiche MPU wäre sicher ein Segen für die Öffentlichkeit

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da sehe ich 2,12 StVG „geeignetheit zum Führen von Kfz“, was dir den Hals brechen wird ( oder könnte)

...eine MPU würde ich tatsächlich nicht ausschließen. Alkohol- oder Drogenkonsum ist gar nicht notwendig, um in diesen "Genuss" zu kommen. Und als "verantwortungsvoller Schüler" ist Dir ja offensichtlich Dein verantwortungsloses Handeln nicht bewusst gewesen. Ganz doof gesagt: Gerade von Dir hätte "man" ein anderes Verhalten erwartet....betrifft nicht nur Familie, sondern auch Behörden, die es möglicherweise nicht als "Ausrutscher" einordnen könnten, sondern als Vorsatz.

ich habe vor etwa 4 Monaten einen schrecklichen Fehler begangen

Als ob Du das nicht vorher gewusst hättest.

Schade, dass es für so Individuen (ich sage bewusst nicht Menschen) keine Erziehungsheilanstalten oder Prüfeostrafen mehr gibt.

falle eigentlich nie negativ auf,

Dann wäre das nicht 2mal passiert.

Wiederholungstäter werden eigtl immer härter bestraft. Sogar bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs bzw einer Haftstrafe!