Vom Mietvertrag zurücktreten?

3 Antworten

Der abgeschlossene Mietvertrag gilt.

Mein Rat wäre, dass Ihr mit dem Vermieter sprecht. Vielleicht hätte er noch einen anderen Interessenten in petto.

Ansonsten bleibt Euch nur, den abgeschlossenen Mietvertrag fristgerecht zu kündigen.


Gerhart  10.11.2024, 11:03

Kündigung und zwar sofort, dann wäre eine Gesamtmiete nicht zu zahlen.

Gerhart  10.11.2024, 11:44
@AngiedieSchlaue

Bei sofortiger Kündigung endet der Mietvertrag am 28. 2.25. Wird hingegen erst nach dem 3. Werktag des Dezember oder gar erst nach Mietbeginn gekündigt endet der MV am 31.3.25 oder noch später.

Denkschulen  10.11.2024, 12:21
@Gerhart

In manchen Mietverträge ist aber die Klausel drin, dass die Kündigungsfrist erst am Mietbeginn gilt, also es keinen Unterschied macht.

Gerhart  10.11.2024, 16:37
@Denkschulen

Diese Klausel ist ungesetzlich und kann daher ignoriert werden.

Denkschulen  10.11.2024, 16:51
@Gerhart

Interessant - sollte man Haus und Grund, die die Verträge erstellt haben, mal darauf hinweisen...

Du hast ein Widerrufsrecht, das dich innerhalb einer gewissen Frist zurücktreten lässt. Wie lange diese Frist ist, weiß ich aber nicht.

Aber ich denke, wenn du einen anderen geeigneten Mieter vorweisen kannst, lässt der neue Vermieter sicher mit sich reden (unabhängig vom Vertrag)


AngiedieSchlaue  10.11.2024, 10:43
Du hast ein Widerrufsrecht, das dich innerhalb einer gewissen Frist zurücktreten lässt.

Nein! Wie kommst Du darauf?

alarm67  10.11.2024, 10:45

Blödsinn, es gibt kein Widerrufsrecht bei Mirtverträgen!

Einzige Ausnahme, was meist unrealistisch ist:

Der Mietvertrag wurde rein online abgeschlossen!

wilees  10.11.2024, 10:46
Du hast ein Widerrufsrecht, das dich innerhalb einer gewissen Frist zurücktreten lässt.

Quark - ein solches Recht gibt es im Mietrecht nicht.

berlina76  10.11.2024, 10:45

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen. Und auch Nachmieter muß der VM nicht akzeptieren.

docbizz  20.01.2025, 19:00

Nein, es gibt kein Widerufsrecht.

DaKaBo  10.11.2024, 11:35
Wie lange diese Frist ist, weiß ich aber nicht.

Kein Wunder - diese Frist gibt es nicht.

Du kommst raus, indem du mit der 3monatigen Frist kündigst. Sofern kein Kündigungsverzicht vereinbart war.

Alles andere ist Verhandlungssache - der Vermieter muss dir nicht entgegenkommen und auch keinen Nachmieter akzeptieren.

PS: Weder Geschichten vom furchtbaren Noch-Vermieter noch die Tatsache, dass die Wohnung eigentlich nie gepasst hat, werden dir Pluspunkte bringen. Besser wäre es, du fängst mit einer Entschuldigung an und bringst sachliche Begründungen (deutlich kürzerer Arbeitsweg, bessere ÖPNV-Anbindung, näher bei der pflegebedürftigen Oma, Kinder könnten in der alten Schule bleiben...)

Viel Erfolg!