Dauerparker im Wohngebiet: Kann ich dagegen vorgehen (Anhänger)?
In meinem Wohngebiet steht seit geraumer Zeit ein Anhänger ohne Zugfahrzeug an derselben Stelle. Laut § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen im öffentlichen Raum zu parken.
Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von 20 Euro.
Ich frage mich daher, ob ich diesen Verstoß melden kann und wie ich dabei vorgehen sollte.
Wie gehe ich da am besten vor, wen Rufe ich an und reichen Fotos, man sieht ja in den Daten, wann das Foto aufgenommen wurde.
7 Antworten
Bildermachen und Dokumentieren dann dem Zuständigen Ordnungsamt melden.. Verständlich wenn Parkflächen eh Mangelwahre sind..
Moin,ja klar das kannst du bei Ordnungamt auch per Telefon melden.Mach das.
Das kannst du beim Ordnungsamt Melden.
Einfach beim Ordnungsamt anrufen, die müssen und werden sich kümmern.
ruf das ordnungsamt