Darf der Nachbar trotz unserem eingetragenen Durchgangsrecht uns mit 2 grossen Hunden das Zutrittsrecht zu unserem Haus durch seine Hofeinfahrt verbieten?

11 Antworten

Der Nachbar hat nicht mehr alle Latten am Zaun, 😂😂😂

Ihr habt ein eingetragenes Durchgangsrecht zu eurem Hauseingang. Fertig!! 

Mehr muss man dazu nicht sagen. Hundehaare die irgendwo auf dem Innenhof rum liegen (draußen)  ist ja wohl das lächerlichste Argument was ich je gehört habe. 

Blödes Beispiel vielleicht, aber das ist ja so zu vergleichen wenn ich mit meinem Hund auf den Gehweg entlang laufe (der gehört der Stadt München) 

Und die sagen die Haare stören mich die mein Hund verliert. Ich darf dort nicht mehr lang laufen. 

Würde auf sowas nicht reagieren. Nur sagen "wir haben hier ein Durchgangsrecht und das nutze ich auch,fertig"

Lässt er trotzdem nicht nach, geht zum Anwalt. Bei solchen Deppen, reicht oftmals ein Schreiben.  

Ich denke eher der Nachbar sucht einen Grund was die Hunde betrifft. Findet aber keinen um euch das Durchgangsrecht zu verwehren. Schau das die Hunde ihn nicht belästigen und geht immer angeleint durch den Innenhof und gut ist. 

RA ist in dem Fall wohl die beste Wahl.

Das Verbot ist lächerlich, bzw die Begründung dazu-.

Wegerecht ist Wegerecht, egal ob mit Hund, Katze oder Kind.

Wegen Hundehaare! Bekloppt!

Also Hundehaare im Freien sind ja wohl als Argument an Absurdität kaum zu übertreffen. Dafür wird ihn jeder Richter auslachen. Außerdem gibts ja schon die Reinigungsgebühr.

Ich würde einfach wie vertraglich festgelegt, weiter die Hofeinfahrt benutzen und ihn reden lassen. Sollte er jedoch euer Wegerecht aktiv verhindern, sodass ihr es objektiv nicht wahrnehmen könnt, würde ich zu einem RA gehen und eine einstweilige Verfügung mit kostenpflichtiger Unterlassungserklärung erwirken.

Soweit das Gehrecht mit einer Reingigungskostenbeteiligung dinglich gesichert ist, kann der Eigentümer des dienenden Grundstückes dem des herrschenden Grundbesitzes das einmal eingetragene Recht zur Nutzung  nicht verwehren.

Soweit "Befahren" ausgeschlossen wäre, nicht aber mitgeführte Haustiere und auch Besucher die den Weg zu Ihrem Haus mangels gegenteiliger Verinbarung nutzen dürfen, gibt es da wenig Grund zu streiten!

Also schon öfter Schikanen gehabt.... hmm....  dann wäre vielleicht ein Brief vom Rechtsanwalt doch mal langsam angebracht, damit der Nachbar nicht denkt, er könnte mit euch alles machen.

Also ich würde das so machen. Und mich gleichzeitig nach einer anderen, angenehmeren Unterkunft für mich und meine Vierbeiner umschauen.

Ich hoffe ihr habt eine Rechtschutzversicherung und wünsche viel Erfolg!