Kündigung Eigenbedarf beim Kauf?

4 Antworten

Nein, das geht nicht. Und ihr könnt auch nicht direkt nach dem Notartermin die Kündigung aussprechen, sondern erst nach dem Grundbucheintrag. Der erfolgt üblicherweise erst ein paar Wochen später.

Nein, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist vor der Eintragung im Grundbuch in der Regel nicht möglich.

Als Käufer hast du zwar ein berechtigtes Interesse an der Wohnung, jedoch bist du vor der Eintragung im Grundbuch noch nicht der rechtliche Eigentümer.

Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum an dich über. Nur der Eigentümer kann eine Kündigung aussprechen.

nein nicht möglich dann müsste ER ja einziehen .Kauf bricht kein Mietrecht. Ihr müsst selbst auf Eigenbedarf kündigen und auch einziehen.

Lasst euch das schriflich geben! das der Mieter auszieht mündlich zählt nicht

Der jetzige Vermieter und Noch-Eigentümer kann vor dem Hausverkauf seinen Mietern natürlich nicht auf Eigenbedarf kündigen, weil von seiner Seite aus tatsächlich kein Eigenbedarf besteht.