Vermietetes Haus verkaufen wegen finanzieller Lage?

3 Antworten

Mieterhöhungen oder Kündigungen sind nicht einfach, und selbst bei einer rechtskräftigen Kündigung kann eine Räumungsklage Monate dauern und viele 1000 Euro kosten.

Wenn Mieter wegen Kündigung oder Mieterhöhung zum Anwalt oder Mieterverein laufen, dann brauchst du auch einen Anwalt der Geld kostet und die Mieter auch nicht schnell zum Auszug bewegen kann.

Verkaufsabsicht ist auch kein Kündigungsgrund. Sanierung und Umlage der Kosten auf die Miete ist möglich und wird manchen zum Auszug bewegen.

Aber da Euch dazu Zeit und Geld fehlt, ist das auch keine Option.

Das Haus leer machen und dann verkaufen könnte also Jahre dauern.

Alternative, wenn ihr nicht selber Sanierung und Neuvermietung übernehmen wollt oder könnt:

Einfach einen Käufer suchen, der das Haus als Investor so übernimmt wie es ist. Unsaniert und mit Mietern. Jeder Makler, auch die Sparkasse wird helfen. Es gibt genug Investoren, die sowas professionell machen: alte Häuser aufkaufen, sanieren und dann teuer vermieten oder in Eigentumswohnungen umwandeln und verkaufen. Es kommt halt auf die Lage an, den Grundstückwert.


RatlosinBY 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 08:46

Das Haus ist, laut Gutachter, nicht viel wert, der Grund schon mehr. Allerdings habe ich es anhand von Nachbarn gesehen, das die jahrelang auf den Verkauf ihrer Grundstücke gewartet haben und die Zeit haben wir halt nicht. Jetzt gibt es eben ein konkretes Angebot und das würde relativ schnell und einfach für meine Mutter gehen.

juergen63225  12.01.2025, 10:01
@RatlosinBY

Wenn die Voraussetzung "mietfrei" ist, dann ist das auch kein wirklich konkretes Angebot, weil nicht schnell realisierbar.

Das man jahrelang zu gering vermietet hat und im Gegenzug kein Geld hatte und das Haus in Stand zu halten, war natürlich ein Fehler. Aber daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern.

Mit welcher Begründung kündigt ihr denn? Das Gesetz setzt da ja enge Grenzen.

Warum Miete nicht erhöhen? Sollen die Mieter doch ausziehen, dann zieht eben jemand anderes wieder ein, wenn ihr wollt. Euer Ziel ist ja eher, dass alle ausziehen. Also warum dieses Druckmittel nicht nutzen? Zumal es für finanzielle Entlastung sorgen kann, wenn die Mieter die Erhöhung annehmen.

Das mit dem Heizöl verstehe ich beim besten Willen nicht. Der Vermieter hat ihr doch gar keine Kosten, da er doch alle Kosten nur an die Mieter durchreicht.

Wenn eure Kündigungrn rechtens sind und der/die Mieter sich weigern auszuziehen, dann bleibt nur der Weg vor Gericht um die Räumung einzuklagen.


RatlosinBY 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 08:48

schon klar mit dem Heizöl, aber das war jetzt nur ein Beispiel der laufenden Kosten. Man kann ja viel umlegen, Aber nicht alles.

Callidus89  12.01.2025, 08:51
@RatlosinBY
Aber nicht alles.

Korrekt. Daher sollte die Kaltmiete ja auch hoch genug sein, dass man davon den Rest bezahlen kann. Sonst hat man einfach schlecht kalkuliert als Vermieter.

RatlosinBY 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 08:58
@Callidus89

Da hast du recht, aber bis vor 5 Jahren hatte der Vater noch alle Zügeln in der Hand und hat davon nichts hören wollen… jetzt müssen wir schauen wie es weiter geht

  • Kündigung wegen Eigenbedarf, weil einer von Euch zur Mutter ziehen muss wegen Pflege - drei Monate später "geht das halt doch nicht mit der Pflege der Mutter"...
  • Kündigung übers Gericht abwickeln.
  • ein eingeschriebener Brief gilt mit der Verständigung als zugestellt, dann beginnen Fristen zu laufen. vom Empfänger abgeholt muss er dazu nicht werden.

Aure86  12.01.2025, 08:41

Naja kommt das irgendwie raus das der Eigenbedarf erfunden ist kann das richtig unangenehm werden. Ich würde so einen Spaß sogar nicht erst anfangen

horribiledictu  12.01.2025, 08:45
@Aure86

nun, das sollen sie erst mal nachweisen! die Mutter braucht Betreuung, man will ihr helfen - und dann schafft man diese Belastung doch nicht und die Mutter muss in professionelle Betreuung und das Haus verkauft werden...

Aure86  12.01.2025, 08:54
@horribiledictu

Eigenbedarf kündigen und dann nachdem alle raus sind wird auf einmal verkauft?

Ich denke da findet sich ein Richter der das fragwürdig findet. Wie gesagt das Risiko würde ich sorgfältig abwägen.

horribiledictu  12.01.2025, 08:56
@Aure86

"ich hab geglaubt, ich schaff das mit der Betreuung der Mutter, aber nach ein paar Monaten wurde mir klar, dass ich es nicht schaffe."

den Richter möcht ich sehen, der mir da das Gegenteil nachweist!

Aure86  12.01.2025, 08:59
@horribiledictu

und wieso ziehen die nicht in die andere Wohnung deren Mieter sie ja schon davor erfolgreich gekündigt haben?

wieso planen sie einen längeren Aufenthalt bei ihrer Mutter um sie zu pflegen kündigen wegen Eigenbedarf aber behalten die alte Wohnung und kündigen ihren Job nicht?

Glaube mir das lässt sich irgendwie beweisen wenn es hart auf hart kommt

horribiledictu  12.01.2025, 09:02
@Aure86

ok, für dich ganz langsam: du wohnst mit deinem Mann in Stuttgart, deine Mutter in Frankfurt - du ziehst zur Mutter um sie zu pflegen, dein Mann bleibt in Stuttgart: warum soll da irgend jemand die Wohnung kündigen? wo wohnt denn dann der Mann? soll sich der eine andre Wohnung suchen, nur weil du zwecks Pflege der Mutter nach Frankfurt ziehst?

Aure86  12.01.2025, 09:06
@horribiledictu

Und wieso zieht die Frau dann nicht einfach in die Wohnung nebenan die ja schon erfolgreich gekündigt wurde?

sicher kann man das versuchen und ich als Mieter müsste diesen Verdacht auch beweisen aber die Gefahr das ich das hinbekommen kann besteht da es dann ja wirklich so wäre und dann kann es sehr teuer werden.

jetzt weis ich natürlich nicht wie weit der Vermieter hier schon mit den Mietern gesprochen hat aber wenn die Pläne da noch bekannt sind warum gekündigt werden soll wirds sicher nicht leichter zumal langjährige Mieter auch noch sehr lange Fristen haben ich bin mir nicht sicher ob Eigenbedarf diese Fristen aufheben kann.

RatlosinBY 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 08:50

Eigenbedarf geht nicht, wir wohnen alle zu weit weg und selbst wenn, dann nicht für zwei Wohnungen.
Danke für den tip Betreff dem Einschreiben