Vermieter sind unprofessionell?


24.05.2024, 14:04

Die Aufteilung ist übrigens nicht gleichmäßig aufgeteilt, da eine Partei nicht mitputzt, "da sie zu alt geworden ist" (die Worte von meinen Nachbarn)

Ich mach das ja dann gerne für sie, aber ich hatte dann diese Änderung auch nur durch eine Beschwerde mitbekommen, da ich ihren Teil nicht geputzt hatte

7 Antworten

Also wenn in Deinem Mietvertrag nichts drin steht, dass Du Dich bereit erklärst auch zu putzen, dann kann das niemand von Dir fordern.

Ich vermiete selbst in Wien und mir sind solche Zusatzverträge nicht bekannt. Doch vielleicht gibt es die in Deutschland.

Doch wie gesagt, gültig ist für dich nur was im Mietvertrag steht.


Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:11

Ja wir hätten halt noch eine Hausordnung (die ist aber in meinem Fall nicht vorhanden) und dort würde dann alles genauer drinnen stehen. Beispielsweise wann wer putzt und was. Also halt einfach, damit nicht so viele Fragen entstehen und einfach auch alles geregelt ablaufen kann.

Ja im Mietvertrag steht davon nichts drinnen. Aufjedenfall danke schön :)

Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:35
@Whatelse23

danke schön, das ist echt praktisch, da steht alles ganz genau drinnen :)

ich würde mich nicht auf Aussagen von Mietern verlassen, sondern den Vermieter anschreiben und um genaue Angaben zu den Pflichten bitten. Die Pflichten jedoch müssten in der Hausordnung - zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses - genau geregelt sein, es sei denn, dass im Mietvertrag eine Gleitklausel steht, wie z.B.

"Der Mieter beteiligt sich an den Arbeiten zur Hausreinigung - die jeweils in der Hausordnung festgelegt sind. Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung je nach Bedarf zu ändern."


Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:08

- Der Vermieter weiß diese selber nicht, er weißt mich immer wieder daraufhin, dass ich das mit den Mietern klären soll.

- wir haben keine Hausordnung, was die Sache interessanter macht.

- so eine Klausel steht nicht drinnen, da steht nicht einmal ansatzweise etwas drinnen bei dem erwähnt wird, dass ich mich dabei beteiligen muss oder gar etwas putzen muss.

Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:09
@Fragenfragen05

außer du könntest den Absatz meinen in dem drinnen steht, dass ich meine Mietsache sauber halten soll. Aber mehr steht nichts davon drinnen

Nordlicht979  24.05.2024, 14:15
@Fragenfragen05

dann sehe ich auch keine Pflichten für Dich, Dich an irgendwas zu beteiligen, was ausserhalb Deiner Wohnung liegt.

Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:41
@Nordlicht979

das passt zwar nicht zur Frage, aber weißt du ob Vermieter wenn man sich für eine Wohnung bewirbt, über kommende Bauarbeiten am Haus bescheid geben müssen? (die haben jetzt 7 Monate angehalten, waren ziemlich laut und begannen direkt ein Monat nach meinem Einzug)

Ich hatte ihnen nämlich bevor ich unterschrieben habe gesagt, dass ich viel Ruhe brauche aufgrund meines Studiums. Und ich fühl mich da ein wenig verarscht, denn ich hatte es ja extra erwähnt gehabt also finde ich halt ein wenig Unmenschlich. Das ging sozusagen das ganze Semester so durch.

Nordlicht979  24.05.2024, 14:54
@Fragenfragen05

wenn die Wohnung nicht beworben wurde "große Ruhe" dann sehe ich keine Pflicht des Vermieters zur Aufklärung über geplante Baumaßnahmen. Weil Du es extra erwähnt hattest, wäre es schon zumindest seine moralische Pflicht gewesen....

Aber je nach Baulärm (Zeitdauer tagsüber) könnte Dir eine Mietminderung zustehen.

Die Betriebskosten müssen aufgeschlüsselt sein; dann ist auch klar, welche Leistung Du bezahlst. Wenn da nichts von einem Hauswart oder einer Reinigung steht, dann muss das keiner erledigen und ob es ein geputztes Treppenhaus gibt oder nicht, können die Mieter untereinander ausmachen. Eine Verpflichtung dazu gibt es nur, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt ist.

Dass das Treppenhaus gelegentlich zu reinigen ist, steht außer Frage. Es ist auch Sache des Vermieters, dafür zu sorgen. Das kann er auch durch einen Dienstleister erledigen lassen. Diese Kosten kann er auf die Mieter umlegen.

Du kannst beim Vermieter sagen, dass es dir zu durcheinander ist und du gerne eine feste Regelung hättest, die dann auch im Treppenhaus ausgehängt werden sollte.

IdR ist es so, dass man einmal die Woche seinen Treppenabsatz sauber macht (neben eigenen Dreck entfernen) und sich die Mieter abwechseln mit Kellerreinigung. Garten machen eigentlich alle zusammen.

Dass es anders geregelt wird, zb durch eine Putzfrau, kenne ich nur, wenn es explizit im Vertrag besprochen wird.

Wenn jemand seine Aufgaben nicht erfüllen kann, zb aufgrund von Krankheit oder Alter, muss die Person selbstständig einen Nachbarn darum bitten / dafür bezahlen oder das Haus entscheidet sich gemeinsam für eine professionelle Putzkraft.

Meine Frau würde den Flur wie immer putzen und wer damit nicht klarkommt, wäre uns auch egal.

Wenn alle den ganzen Flur putzen, wäre es halt so.

Es müsste nur gleichmäßig verteilt sein.


Fragenfragen05 
Beitragsersteller
 24.05.2024, 14:02

Ist es nicht, eine Dame putzt nicht mehr mit, weil die Nachbarn meinten sie kann das nicht mehr. Ist ja auch schön und gut, aber dann hatte ich durch eine Beschwerde erfahren, dass ich es wöchentlich putzen soll.

Pepppo  24.05.2024, 14:03
@Fragenfragen05

Nein, das würden wir nicht machen.

Diese Dame muss dann jemanden dafür bezahlen, dass er ihre Pflichten wahrnimmt.