Durchlauferhitzer in der Wohnung kaputt. Angemessene Frist dem Vermieter zu Reparatur einräumen?
Seit gestern bereitet der kleine Boilerkasten im Bad, kein Warmwasser mehr auf. Ich will natürlich, dass das schnell behoben wird und brauche ein Druckmittel bei meinem schwer zugänglichen Vermieter.
Wie lange wäre denn eine angemessene Frist, um den Schaden zu beheben.
3 Antworten
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Die angemessene Frist ist die, die typische Wartezeit bei einem Handwerkertermin in eurer Ungebung beinhaltet. Dafür musst du dich darüber informieren.
Ob du ( trotzdem) eine Mietminderung aushandeln kannst, ist eine andere Sache. Aber zaubern kann der Vermieter nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie gesagt eine angemessene gesetzte Frist ist wichtig. Ob die unbedingt eingehalten wird, ist eine andere Sache. Das mache ich nur um mich abzusichern
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GGImmo/1719723098620_nmmslarge__0_0_218_218_963afcd496aa5547b2f91459b5504133.jpg?v=1719723099000)
Wie immer: "Es kommt darauf an"
Ist der erwähnte Elektroboiler nur für die Wassererwärmung am Waschbecken da oder auch für die Dusche/Wanne?
Bei 1 ist eine Frist von 3-4 Wochen bis Behebung sicherlich in Ordnung
Bei 2 eher kürzer, also 2 Wochen
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Wenn der Durchlauferhitzer defekt ist, muss der Vermieter grundsätzlich für die Reparatur oder den Austausch sorgen. Sie als Mieter sind verpflichtet, den Schaden umgehend zu melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einzuräumen. Sollte der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige reagieren, haben Sie unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern und ggf. weitere juristische Schritte einzuleiten.