Durchlauferhitzer in der Wohnung kaputt. Angemessene Frist dem Vermieter zu Reparatur einräumen?

3 Antworten

Die angemessene Frist ist die, die typische Wartezeit bei einem Handwerkertermin in eurer Ungebung beinhaltet. Dafür musst du dich darüber informieren.

Ob du ( trotzdem) eine Mietminderung aushandeln kannst, ist eine andere Sache. Aber zaubern kann der Vermieter nicht.


Brachiale 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 10:06

Wie gesagt eine angemessene gesetzte Frist ist wichtig. Ob die unbedingt eingehalten wird, ist eine andere Sache. Das mache ich nur um mich abzusichern

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Wie immer: "Es kommt darauf an"

Ist der erwähnte Elektroboiler nur für die Wassererwärmung am Waschbecken da oder auch für die Dusche/Wanne?

Bei 1 ist eine Frist von 3-4 Wochen bis Behebung sicherlich in Ordnung

Bei 2 eher kürzer, also 2 Wochen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

newcomer  07.07.2024, 09:58
Zusammenfassung

Wenn der Durchlauferhitzer defekt ist, muss der Vermieter grundsätzlich für die Reparatur oder den Austausch sorgen. Sie als Mieter sind verpflichtet, den Schaden umgehend zu melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einzuräumen. Sollte der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige reagieren, haben Sie unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern und ggf. weitere juristische Schritte einzuleiten.

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