Vermieter möchte keinen Glasfaser, wobei das Haus im Glasfaserausbaugebiet liegt?
Das Stadtviertel indem ich wohne ist offizielles Glasfaserausbaugebiet. Unsere Partei wäre daran interessiert, Glasfaser in Anspruch zu nehmen, allerdings weigert sich der Vermieter aufgrund der Kosten und Baumaßnahmen.
Ich habe allerdings gelesen, dass wenn das Grundstück in einem Glasfaserausbaugebiet liegt, der Vermieter gem. des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021, dies garnicht verbieten kann. Quelle: https://www.o2online.de/ratgeber/glasfaser/mietwohnung-und-glasfaser/#:~:text=Das%20Wichtigste%20auf%20einen%20Blick,aber%20h%C3%B6chstens%205%20Euro%20betragen.
Da ich mich ungern auf nur eine Internetquelle verlassen möchte, wollte ich fragen, ob da was dran ist, und ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt?
3 Antworten
Hallo,
im genannten Link wird zwar behauptet,
Das ist aber nur eine Behauptung, denn in diesem Gesetz steht das nicht! Im Gegensatz schreibt die Verbraucherzentrale im Artikel vom 21.09.2023 folgendes:
"Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-AnschlussWas muss ich als Mieter:in beachten?
Weitere Darstellungen wie "Das Recht auf schnellen Internetzugang" o.ä. beziehen sich nicht nur auf Glasfaser sondern auch auf DSL und Kabel. Wenn also nichts vorhanden wäre, dann müsste der Eigentümer irgendeine Verbindungsart zulassen!
Grüße aus Leipzig
Das kann jeder Eigentümer selber entscheiden.
Wenn Du das willst musst du als Mieter eben die Kosten selbst tragen.
Die Vermieter sind selber Partei im Haus (Drei Parteien) und zwei Parteien wollen bereits Glasfaser und wären bereit die Kosten zu teilen (Die Verlegung der Straße ist kostenlos durch den Internetanbieter).
Das ist korrekt. Kontaktiere Deinen Vermieter und teile ihm Dein Interesse am Glasfaseranschluss mit. Verweise auf die Rechtslage.
Sollte er sich dann immer noch weigern, geh zum Anwalt oder ziehe einen Mieterschutzverein hinzu.
Laut dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zur Förderung von Glasfaser anscheinend wohl nicht.