Glasfaserausbau durch Vermieter / Hauseigentümer behindert?
Hallo an die Community,
ich versuche mich kurz zu fassen.
Vor einigen Monaten wurde der Gehsteig vor unserer Wohnung (Mietverhältnis) geöffnet, um dort entsprechende Glasfaserleitungen zu verlegen. Kurz darauf war ein Außendienstler der Telekom bei uns und hat uns bzgl. Verträge beraten.
Wir haben mit ihm einen Vorvertrag für eine 150er Glasfaserleitung abgeschlossen. Den dafür benötigten neuen Router (Kostenpunkt ca. 300 €) haben wir umgehend bestellt.
Nun ist einige Wochen nichts passiert. Darauf hin haben wir uns bei der Telekom gemeldet und erfahren, dass der Anschluss im Gebäude durch den Vermieter bzw. Hauseigentümer untersagt wurde, bzw. er einem Anschluss nicht zugestimmt hätte und damit eine automatische Stornierung ausgelöst hätte.
Nun habe ich kurz im Internet recherchiert, und bin auf das sogenannte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz gestoßen. Eindeutige Paragraphen finde ich nicht, allerdings ist an vielen Stellen vermerkt, dass ein Vermieter den Ausbau / Anschluss nicht behindern / verweigern darf, sofern die Immobilie im Glasfaserausbaugebiet liegt und auch nur ein Mieter den Anschluss möchte.
Liege ich richtig?
Habe ich etwas übersehen?
Falls nicht, wie komme ich nun am schnellsten am meinen Glasfaseranschluss?
Vielen Dank vorab.
LG
Mo
4 Antworten
Hallo Mo,
es ist in der Tat etwas schwierig.
Weiß man denn, warum der Eigentümer nicht zustimmt? Noch ist es ja so, dass der Hausanschluss für Glasfaser (außer bei Neubauten) kostenfrei gebaut wird. Und eine Wertsteigerung der Immobilie ist es auch.
Wenn es da beim Eigentümer ggf. Unsicherheiten oder Unklarheiten gibt was den Anschluss ans Glasfasernetz betrifft, kontaktieren wir ihn sonst gerne und beantworten seine Fragen.
Es grüßt Wiebke
Warum redest du nicht einfach mit dem Vermieter und lässt dir erklären warum er nicht zugestimmt hat.
Meine beiden Mieter haben mich bevor sie den Telekom Vertrag abgeschlossen haben gefragt ob ich mit einem Glasfaseranschluss einverstanden wäre. Meine Antwort bei beiden" selbstverständlich ja, sehr gerne "
Letztendlich ist das Problem, dass bei einem Glasfaseranschluss sowohl der Vermieter als auch der Mieter zustimmen muss. Aus diesem Grund hättest Du es im Vorfeld mit dem Vermieter abklären müssen...
Ja gibt es bereits im Haus einen Glasfaseranschluss oder nicht? Du hättest es im Vorfeld mit dem Vermieter abstimmen bzw. um Erlaubnis fragen müssen...
alles gut, vielleicht kannst Du ja den Vermieter trotzdem überreden, ich kenne ihn leider nicht...
und wenn ich die Kosten für den Anschluss (die es gar nicht gibt, da es die Telekom gratis anschließt) selber zahle?
Kann mein Vermieter dies untersagen?
Für den Anschluss ins Haus hinein ist der Eigentümer verantwortlich. Aber einen Rechtsanspruch darauf, haben die Mieter nicht, wenn es bereits eine Internetversorgung (z.B. durch WLAN) gibt.
Vielen Dank für deine Antwort!
Was genau hätte ich im Vorfeld mit meinem Vermieter abklären müssen?
Was ist hiermit:
"Besteht in der Liegenschaft bereits ein Hausanschluss, ist die Vermieterschaft gegenüber dem Netzbetreiber in der Regel vertraglich verpflichtet, die einzelnen Wohnungen auf Wunsch der Mieterschaften verkabeln zu lassen. Tut sie das nicht, können Sie sich an den Netzbetreiber wenden. Dieser wird der Vermieterschaft dann zur Erfüllung ihrer Pflicht auffordern. Auch dafür fallen normalerweise keine Kosten an. Die Netzbetreiber übernehmen die Installation, solange die Eigentümerschaft keine aufwändigen Sonderwünsche anbringt."
Es gibt einen Hausanschluss...