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Hallo,
im genannten Link wird zwar behauptet,
"Liegt ein Haus allerdings im Glasfaser-Ausbaugebiet, dürfen Vermieter den Anschluss nicht verweigern, wenn auch nur eine Mietpartei diesen bestellen will. Das schreibt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021 vor."
Das ist aber nur eine Behauptung, denn in diesem Gesetz steht das nicht! Im Gegensatz schreibt die Verbraucherzentrale im Artikel vom 21.09.2023 folgendes:
"Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss....
Was muss ich als Mieter:in beachten?
Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bzw. mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese können aber auch den Bau eines Glasfaser-Anschlusses verweigern."
Weitere Darstellungen wie "Das Recht auf schnellen Internetzugang" o.ä. beziehen sich nicht nur auf Glasfaser sondern auch auf DSL und Kabel. Wenn also nichts vorhanden wäre, dann müsste der Eigentümer irgendeine Verbindungsart zulassen!
Grüße aus Leipzig