Kündigung per Einschreiben?
Habe eine Kündigung per Einschreiben verschickt. Annahme wurde verweigert. Ist diese dann trotzdem gültig?
4 Antworten
Das ist ärgerlich, aber ja – rechtlich kann die Kündigung trotzdem wirksam sein, auch wenn der Empfänger die Annahme verweigert. 📬
Denn: Wenn du nachweisen kannst, dass du die Kündigung richtig adressiert und fristgerecht abgeschickt hast, dann gilt sie als zugestellt, auch wenn sie nicht angenommen wurde. In dem Moment, wo der Empfänger bewusst die Annahme verweigert, tut er das quasi "auf eigenes Risiko".
Wichtig ist halt, dass du einen Nachweis über das Einschreiben hast (Sendungsverfolgung oder Rückschein). Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, kannst du's nochmal hinterher per Bote zustellen lassen oder ein Einwurf-Einschreiben schicken – das wird oft sogar eher empfohlen, weil da einfach dokumentiert ist, dass es im Briefkasten gelandet ist.
Aber grundsätzlich: Wenn er’s absichtlich nicht annimmt, schützt ihn das nicht automatisch davor. 😬
Übergabeeinschreiben mit Rückschein sind immer eine unsichere Sache.
Keine Unterschrift - kein Eingang.
Das ist besonders dann fies, wenn der Empfänger z.B. gerade im Urlaub ist.
Besser ist das Einwurfeinschreiben. Egal, ob es der Briefträger in den Briefschlitz wirft oder auf dem Postamt in die Firmenkiste: Sobald er das Schreiben eingelesen und losgelassen hat, ist Dein Schreiben nachweislich angekommen.
Beide Verfahren haben nur einen Haken: Ohne glaubwürdige Zeugen kann der Empfänger behaupten, dass im Umschlag nur unbedrucktes Papier war.
Wirklich sicher sind nur zwei Methoden:
- Unter Mitnahme von Zeugen das Schreiben persönlich übergeben und den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen.
- Das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Der prüft vorher den Inhalt und das Schreiben ist eingegangen, sobald es beim Empfänger im Briefkasten liegt.
Ob es wirksam ist, kannst du erst wissen, wenn die Bestätigung da ist. Ansonsten ist es unwirksam.
Da kann etwas nicht stimmen, denn normale Einschreiben werden eingeworfen vom Zusteller, da gibt es nichts zu verweigern.
Auch ich fürchte, gar nicht zugestellt, also auch nicht angekommen.
Da kann etwas nicht stimmen, denn normale Einschreiben werden eingeworfen vom Zusteller,
Natürlich kann das stimmen. Nur "Einschreiben Einwurf dürfen über den Briefkasten zugestellt werden.
Alles andere erfordert eine Unterschrift vom Empfänger/Bevollmächtigten.