Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag?
Hallo zusammen, ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen.
Laut Mietvertrag habe ich eine Wohnung im 5 Stock gemietet.
Als wir einziehen wollten, war die Wohnung noch nicht bezugsfertig. Daher haben wir im selben Haus eine Wohnung im 1.Stock bezogen. Schnell stellte sich raus das meine Vermieterin nicht ganz mit der Erde verbunden ist um es mild auszudrücken.
Sie stellte die Heizungen ab, ich habe nur einen Schlüssel für die Wohnung bekommen und noch vieles mehr. (Ich weiß das darf sie nicht,ist jetzt aber auch nicht das thema).
Wir haben Februar 2025 und ich konnte bis heute nicht in die Wohnung einziehen.
Ich möchte gerne vom sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da sie bis heute den Vertrag nicht erfüllt hat.
Macht es Sinn das über einen Anwalt zumachen oder reicht hier ein Kündigungsschreiben das ich selber aufsetzen kann?
Danke schon mal für die Antworten :-)
6 Antworten
Das fällt dir nach 12 Jahren ein?
Was für ein Sonderkündigungsrecht?
Du kannst doch ganz normal fristgerecht kündigen.
Du kannst eine fristlose Kuendigung nicht mit einem Zustand begruenden, den du 12 Jahre lang hingenommen hast. Kuendige fristgemaes und nutze die Kuendigungsfrist dazu, dir eine neue Bleibe zu suchen.
Melde dich mal beim Deutschen Mietverbund. Die geben dir Auskunft auch wenn du kein Mitglied bist.
War ich schon. Auch hat sie da Briefe bekommen, lässt sie unbeantwortet. Daher meine Frage. Und die frage war ob es Sinn macht vom sonderkündigungsrecht über einen Anwalt zu gehen oder ob ich das alleine machen kann ;-)
Wenn du bereits weißt das du dein Sonderkündigungsrecht in dem Fall nutzen kannst, kannst du die Kündigung auch selber schreiben. Am besten per Einschreiben mit Rückschein
Hallo,
bitte wende dich mit deinem Anliegen an eine Rechtsberatung, zum Beispiel eines Mietervereins. Dort können alle zu berücksichtigenden Umstände geprüft und das für dich beste Vorgehen besprochen werden.
Mit den wenigen Informationen, die du hier zur Verfügung gestellt hast, können wir dir nicht weiterhelfen. Zudem ist gutefrage nicht für eine Rechtsberatung geeignet.
Ich möchte gerne vom sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da sie bis heute den Vertrag nicht erfüllt hat.
Wer hat Dir den Floh mit dem Sonderkündigungsrecht ins Ohr gesetzt? Wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt, kann man fristlos kündigen, aber das dürfte hier nicht der Fall sein. Ich würde das rechtlich so beurteilen, bin aber kein Jurist:
Es wurde ein Mietvertrag über eine Wohnung im 5. Stock geschlossen, aber in gegenseitigem Einvernehmen ersatzweise eine Wohnung im 1. Stock zur Verfügung gestellt und unter den Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrags 12 Jahre lang genutzt. Damit wurde zumindest ein mündlicher Mietvertrag auf unbestimmte Zeit für die Wohnung im 1. Stock geschlossen zu den Bedingungen, die im schriftlichen Mietvertrag für die eigentlich angemietete Wohnung festgehalten sind.
Somit hast Du ein ganz normales Kündigungsrecht, aber kein Sonderkündigungsrecht.
Nochmal...
WO LESEN SIE 12 JAHRE?
Rechnen scheint jetzt nicht so ihr Ding zu sein
Aus deiner Frage:
"...ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen ..."
Wir haben jetzt 2025. Macht 12 Jahre.
Oh doch, hier steht es doch und auch noch fett gedruckt:
ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen.
Ok, habe mich verrechnet. Es sind nur etwas mehr als 11 Jahre.
Übrigens: Wer so unfreundlich ist, wie Du, hat keine Hilfe hier verdient und überdies ist das hier kein Forum für Wunschantworten.
Außerdem: Wenn Du eine gute Auskunft haben willst, dann mach gute und korrekte Angaben, sodass man Dich nicht missverstehen kann. Alles klar?
Ja, dann lerne als erstes Du mal das Rechnen, aber das setzt voraus, dass man schon etwas denken kann.
Sie hat jetzt eine andere Wohnung gefunden und will nun früher raus.