Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag?

6 Antworten

Das fällt dir nach 12 Jahren ein?

Was für ein Sonderkündigungsrecht?

Du kannst doch ganz normal fristgerecht kündigen.


bwhoch2  19.02.2025, 09:57

Sie hat jetzt eine andere Wohnung gefunden und will nun früher raus.

M19882012 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 10:04
@bwhoch2

Klar. 😂 selten so viele hobbylose Menschen gesehen, denen das lese Verständnis fehlt 🤦‍♀️

M19882012 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 10:05
@bwhoch2

Und wenn sie nichts konkretes zu meiner Frage beitragen können, gehen sie sich bitte kekse kaufen und nerven andere Leute mit ihrem kontraproduktiven geschreibe. Danke :)

bwhoch2  19.02.2025, 10:19
@M19882012

@anitari:

Hast Du gemerkt? Ich hab sie ertappt? Jetzt ist sie stockbeleidigt.

Du kannst eine fristlose Kuendigung nicht mit einem Zustand begruenden, den du 12 Jahre lang hingenommen hast. Kuendige fristgemaes und nutze die Kuendigungsfrist dazu, dir eine neue Bleibe zu suchen.

Melde dich mal beim Deutschen Mietverbund. Die geben dir Auskunft auch wenn du kein Mitglied bist.


M19882012 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 07:27

War ich schon. Auch hat sie da Briefe bekommen, lässt sie unbeantwortet. Daher meine Frage. Und die frage war ob es Sinn macht vom sonderkündigungsrecht über einen Anwalt zu gehen oder ob ich das alleine machen kann ;-)

DerSebbi  19.02.2025, 07:37
@M19882012

Wenn du bereits weißt das du dein Sonderkündigungsrecht in dem Fall nutzen kannst, kannst du die Kündigung auch selber schreiben. Am besten per Einschreiben mit Rückschein

Hallo,

bitte wende dich mit deinem Anliegen an eine Rechtsberatung, zum Beispiel eines Mietervereins. Dort können alle zu berücksichtigenden Umstände geprüft und das für dich beste Vorgehen besprochen werden.

Mit den wenigen Informationen, die du hier zur Verfügung gestellt hast, können wir dir nicht weiterhelfen. Zudem ist gutefrage nicht für eine Rechtsberatung geeignet.

Ich möchte gerne vom sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da sie bis heute den Vertrag nicht erfüllt hat.

Wer hat Dir den Floh mit dem Sonderkündigungsrecht ins Ohr gesetzt? Wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt, kann man fristlos kündigen, aber das dürfte hier nicht der Fall sein. Ich würde das rechtlich so beurteilen, bin aber kein Jurist:

Es wurde ein Mietvertrag über eine Wohnung im 5. Stock geschlossen, aber in gegenseitigem Einvernehmen ersatzweise eine Wohnung im 1. Stock zur Verfügung gestellt und unter den Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrags 12 Jahre lang genutzt. Damit wurde zumindest ein mündlicher Mietvertrag auf unbestimmte Zeit für die Wohnung im 1. Stock geschlossen zu den Bedingungen, die im schriftlichen Mietvertrag für die eigentlich angemietete Wohnung festgehalten sind.

Somit hast Du ein ganz normales Kündigungsrecht, aber kein Sonderkündigungsrecht.


M19882012 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 10:06

Nochmal...

WO LESEN SIE 12 JAHRE?

Rechnen scheint jetzt nicht so ihr Ding zu sein

anitari  19.02.2025, 10:10
@M19882012

Aus deiner Frage:

"...ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen ..."

Wir haben jetzt 2025. Macht 12 Jahre.

bwhoch2  19.02.2025, 10:12
@M19882012

Oh doch, hier steht es doch und auch noch fett gedruckt:

 ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen.

Ok, habe mich verrechnet. Es sind nur etwas mehr als 11 Jahre.

Übrigens: Wer so unfreundlich ist, wie Du, hat keine Hilfe hier verdient und überdies ist das hier kein Forum für Wunschantworten.

Außerdem: Wenn Du eine gute Auskunft haben willst, dann mach gute und korrekte Angaben, sodass man Dich nicht missverstehen kann. Alles klar?

M19882012 
Beitragsersteller
 19.02.2025, 10:13
@anitari

IM SEPTEMBER!!! Also Mr. Klugscheißer.

Rechnen sollte gelernt sein ;)

bwhoch2  19.02.2025, 10:14
@M19882012

Ja, dann lerne als erstes Du mal das Rechnen, aber das setzt voraus, dass man schon etwas denken kann.

Holzbiene2024  19.02.2025, 12:50
@M19882012
ich bin mit meiner Tochter 09/2013 in eine Wohnung gezogen.

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WO LESEN SIE 12 JAHRE?