Verkehrszeichen 276?
Gilt Verkehrszeichen 276 auch für Krafträder? Darf ich einspurige KFZ überholen? Und dürfen einspurige KFZ andere überholen?
Danke
3 Antworten
Der Text zu Zeichen 276 lautet:
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art"
Sowohl Kraftfahrzeugen als auch Krafträdern (mit und ohne Beiwagen) ist das Überholen verboten. Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind, dürfen überholen.
Das Ge- und Verbot zu Zeichen 276 lautet:
"Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen."
Krafträder ohne Beiwagen dürfen also überholt werden. Ebenso alle Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind.
Kraftfahrzeuge sind in § 1 Abs. 2 StVG definiert:
Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Arbeitsmaschinen sind Landfahrzeuge ohne Schienen und nutzen einen Motor (Maschinenkraft) zum Antrieb. Sie sind daher ebenfalls Kraftfahrzeuge.
In der StVO oder dem StGB wird der Begriff "Kraftfahrzeug" zwar nicht definiert, aber es in der praktischen Anwendung wird die Definition aus dem StVG übernommen. Das Überholverbot gilt daher auch für Arbeitsmaschinen.
Das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ist verboten.
Motorräder dürfen überholt werden
Das ist ein Streckenverbot, das Kraftfahrzeugen Verbietet mehrspurige Kraftfahrzeuge zu Überholen.
Egal ob mit Auto oder Motorad:
Ein Motorad darfst du Überholen (Einspurig); Motorrad mit Beiwagen und Auto nicht (Mehrspuriges KFZ); Kutsche oder Radfahrer schon (Sind keine Kraftfahrzeuge)
Kraftfahrzeug? Seit wann ist ein Fahrad ein Maschienengetriebenes nicht Schienengebundenes Landfahrzeug. Ein E-Bike gild nicht als KFZ, da der E Motor nur das treten des Fahrers unterstützt. Und es ist immer noch Einspurig.
Was ist eigentlich mit Arbeitsmaschinen wie Radlader, Gabelstapler u.ä.? Gelten die als Kraftfahrzeug in dem Sinne oder dürfte man damit einen Fahrradfahrer überholen?