Vaterschaftsanerkennung?

4 Antworten

Ja, ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung ohne die Sorgeerklärung machen. Das ist gar nicht mal so selten.

Ich habe im Hinterkopf, dass deine Mutter die Vaterschaftsanerkennung mit unterschreiben muss, weil du minderjährig bist? Ist das wirklich so?

Übrigens: Einvernehmliche Sorgeerklärungen kann man immer machen. Ihr könnt also einfach abwarten bis du 18 bist, dann einen Termin bei der Beistandschaft machen und unterschreiben und dann hast du ab diesem Datum auch das Sorgerecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

mit anerkennung der vaterschaft hast du das recht dein kind zu sehen und die pflicht unterhalt zu zahlen für mutter und kind.

das sorgerecht hat sie von anfang an alleinig, da ihr nicht verheiratet seit. so lange nichts anderes erklärt wird, bleibt dies auch so. es muss also nichts anderes vereinbart werden. du erklärst die vaterschaft, die höhe des unterhalts wird festgelegt und du fängst an zu zahlen.

Die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht hat erst mal nichts miteinander zu tun.

Deine Freundin hat erstmal das alleinige Sorgerecht (vorausgesetzt sie ist schon volljährig). Anders wäre das nur wenn ihr verheiratet wärt.

Das gemeinsame Sorgerecht müsstet ihr dann beantragen. Das könnt ihr aber auch noch später machen nachdem du volljährig bist. Oder wenn ihr wollt auch erst in 10 Jahren.

Bei der Anerkennung steht ihr beide in der Geburtsurkunde.

Die Mutter des Kindes hat dann Anrecht auf Kindesunterhalt.