Gemeinsames Sorgerecht?
Hallo
ich habe einen 1 jährigen Sohn, die Mutter hat alleiniges Sorgerecht.
Ich besuche mein Kind in der Regel (so ist es vereinbart) jede Woche für eine Stunde…. Dies lässt die Mutter aber regelmäßig auch ausfallen und gibt mir keine andere Möglichkeit mein Kind zu besuchen.
nun möchte ich das geteilte Sorgerecht ohne die Zustimmung der Mutter beantragen.
Zur Information, ich möchte der Mutter nicht das Kind entziehen. Es soll weiterhin sein Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.
was ich möchte ist Zeit mit meinem Kind, auch ich als Vater möchte ihn groß werden sehen und nicht nur 6x im Jahr sehen.
ich weis da mein Kind die Mutter als Bezugsperson hat, möchte ich ihn auch erstmal nicht über Nacht. Aber für ein paar Stunden oder ein Tag, damit ich Vilt mit ihm in den Zoo kann ist doch nicht zu viel oder verwerflich?
wie schreibe ich einen formlosen Antrag an das Familiengericht?
3 Antworten
Das gemeinsame Sorgerecht hilft Dir in dieser Frage nicht weiter, denn trotz des gemeinsamen Sorgerechts kann es sein, dass die Mutter Dir den Umgang verweigert. Was Du brauchst, ist eine Regelung des Besuchsrechts, also des Umgangsrechts. Das kannst Du beim Familiengericht einklagen. Selbst bei einem so kleinen Kind steht Dir ein viel umfangreicheres Umgangsrecht als nur eine Stunde pro Woche zu. Dieses Umgangsrecht hat auch nicht in der Wohnung der Mutter stattzufinden, sondern bei Dir. Falls Du nicht zufällig ein stadtbekannter Krimineller, Drogenabhängiger oder Psychopath bist, wirst Du dieses Umgangsrecht auch bekommen, egal was die Mutter dazu sagt.
das sorgerecht ändert nichts am umgang und wie oft du dein kind siehst. es ermöglicht dir nur 3 unterschriften im leben des kindes zu geben: taufe, bankgeschäfte und weiterführende schule. alles andere erledigt die mutter weiter im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.
was du möchtest ist vermutlich ehr eine ausweitung des umgangs auf ein normales maß:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von freitag bis so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
wäre so das gängige mindestmaß.
vielleicht solltest du mal mit der km reden und mehr umgang einfordern, vor allem ohne sie. geht sie darauf nicht ein such dir einen anwalt für familienrecht und klage auf umgang.
im nächsten schritt kannst du dann gsr einfordern bei ihr mit termin beim jugendamt oder auch dies erklagen.
da ist aber das geteilte Sorgerecht auch nicht die Lösung. Damit hast du zwar auch im rechtlichen Sinn eine Mitentscheidung. Aber wenn sie den Termin verstreichen lässt oder Ausreden findet, dann tut sie das auch noch wenn ihr das geteilte Sorgerecht habt.
Im Gegenteil, wenn du diesen Antrag stellst, dann machst du deine Beziehung zur Mutter des Kindes noch schwieriger. Suche nach Möglichkeiten wie du mit der Mutter des Kindes in eine gute Rolle als gemeinsame Eltern für das Kind finden kannst. Dies geht nicht im Kampf, dies geht durch gegenseitiges Verständnis.
Hallo Sanja.
ich versuche es vergeblich. Ich schreibe ihr wöchentlich und frage wie es ihr am besten passt und Regel meinen Alltag immer so falls sie mal schreibt, komm jetzt vorbei.
ich habe lange versucht es friedlich zu klären, ich versteh leider auch nicht warum das so endet… wir sind damals im Guten auseinander, (ich wusste nichts von der Schwangerschaft) bin weg gezogen und wieder zurück als ich den Brief erhielt zur Vaterschaftsanerkennung.
natürlich möchte ich kein Streit mit der Mutter, aber ich sehe mein Kind nicht.
mit dem Sorgerecht möchte ich auf das umgangsrecht zurückgreifen.
meinen friedlichen Gang gibt es leider nicht. Ich habe wirklich mehr Mals das Gespräch gesucht. Vergeblich.
Aber mit dem Sorgerecht hast du kein anders Umgangsrecht. Es kommt auch dann immer noch auf die Kooperation von der Mutter des Kindes an. Glaube mir, du erreichst dein Ziel "Das Kind sehen" nicht durch diesen Gang vor Gericht. Versuch mal mit Moderation an sie heran zu kommen und den Umgang zu klären. Sie muss dich als Ressource für sie und das Kind erleben. Irgendwie klappt das aktuell noch nicht.
Ich glaube dir, dass du alles tust. Aber aus irgendeinem Grund ist es für die Mutter des Kindes nicht das Richtige.
sorgercht hat nichts mit umgangsrecht zu tun. mit gsr hast du keine anderen ansprüche ans umgangsrecht als bisher. schick ihr eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trag dort deine wünsche auf umgang ein:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
gib ihr 14 tage dies zu unterschreiben und zurückzusenden. mach in der zwischenzeit einen termin beim jugendamt für eine mediation. dort kann ein mitarbeiter des jugendamtes zwischen euch vermitteln. sollte dies scheitern klage auf umgang mit dem kind mit beschluss
Ist dafür ein Anwalt nötig oder kann ich den Antrag mit dem Ziel alleine gewinnen?