Geteiltes Sorgerecht - Gestörte Kommunikation?
Hallo,
ich erwarte im Januar mein erstes Kind, bin aber getrennt mit dem Kindsvater seit Juni.
Ich habe ja automatisch das alleinige Sorgerecht, nun möchte er aber das geteilte Sorgerecht. Dabei ist mir aber ganz unwohl.
Leider haben wir uns in der Beziehung immer wegen den kleinsten Sachen sehr lautstark gestritten, dass am Ende bei mir auch die Tränen flossen. Es waren immer die kleinsten und dümmsten Gründe - vorallem wenn es um gemeinsame Entscheidungen ging.
Nun denk ich einfach weiter, wir schreiben jetzt ganz selten und wenn dann ist die Kommunikation ganz OK, natürlich wenn er mal antworten sollte.
Aber ich denke an die Zukunft und hab wirklich grausame Panik wenn ich daran denke, dass alles zurück kommt! Und das wird es..
Ich weiß einfach, dass es oft zu Streit kommen wird, der leicht dann ausartet. Ich will einfach nicht dass der kleine dann drunter leiden muss und alles abbekommt!
Ich will das der Vater sein Umgangsrecht hat, den kleinen sieht und co! Das ist mir sehr wichtig!
Aber ich kann ihm einfach nich das Sorgerecht zutrauen… ich hab einfach so ein unwohles Gefühl dabei!
Er hat wohl nächste Woche ein Termin, für das get. sorgerecht… ich bekomme dann vom Jugendamt Post und werde hier zustimmen/nicht zustimmen - mit begründung.
Ist unsere gestörte Kommunikation, denn ein Grund für ein nicht geteiltes Sorgerecht?? Hab ich eine Chance?
und wie verläuft die Prozedur ab?
Vielen Dank im vorraus! Bitte bleibt Human..
11 Antworten
Wieso solltest du automatisch das alleinige Sorgerecht haben? Sowas muss vorher geklärt und festgelegt werden.
Ich kann verstehen, dass dir unwohl ist, aber du musst bedenken, dass es hierbei nicht um deine Gefühle geht, das Kind hat einen Vater und hat ein Recht darauf mit Vater aufzuwachsen. Das schlechte Verhältnis von dir und dem Kindsvater ist nicht die Schuld des Kindes.
Du wirst dich zusammenreißen müssen, deinem Kind zuliebe. Es würde es dir später nie verzeihen, wenn es herausfindet, dass du verhinder hast, dass es seinen Vater sehen kann.
Außerdem solltest du dich freuen, dass er so Interesse daran zeigt. Wenn man alleinerziehend ist, kann das eine unglaubliche Entlastung sein, wenn das Kind mal ein paar Tage bei jemand anderem sein kann. Du musst ja keine persönliche Beziehung zu dem Kindsvater pflegen. Aber steh bitte deinem Kind nicht im Weg.
Die Beziehung zum Kind ist etwas vollkommen anderes als die zu dir als Partnerin.
EDIT: Und Nein, auch gesetzlich ist die gestörte Kommunikation zwischen dir und dem Kindsvater KEIN Grund der gegen geteiltes Sorgerecht spricht.
Ihr werdet in so einem Fall auch Hilfe zur Seite gestellt bekommen.
Es geht um das Kindswohl und nicht um dich.
Zu einem Streit gehören minimum zwei. Dein Ex streitet ja wohl nicht mit sich selbst.
Triff Du die Entscheidungen und er darf das Kind sehen
Ohne Anwalt unterschreibst Du nicht !
Schon gar nicht vor der Geburt
selbstverständlich hat er das recht auf umgang und er hat genauso das recht auf gemeinsames sorgerecht. die entscheidungen für das kind trifft er genauso wie du. es ist doch nicht dein kind allein, sondern auch seins. es hat genauso damit zu tun das er umgangsrecht hat. du nimmst ja auch dein umgangsrecht wahr oder wirst du darauf verzichten.
sie trifft keine entscheidungen allein. er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. dein gebrabbel ist ein schlechter rat und kann sie das sorgerecht ganz kosten, da sie keine bindungstoleranz zeigt und er sich die sache einklagen muss. sie zahlt dann eben die kosten
Die Kommunikation zumeinem Ex war auch massiv gestört, trotzdem hatten wir geteiltes Sorgerecht.
Wo er sich grundlos quer stellte (zB Zustimmung zur Klassenfahrt ins benachbarte Ausland oder Beantragung des Persos mit 16) bin ich dann zum Jugendamt marschiert und die haben dann seine fehlende Zustimmung quasi "ersetzt".
Hat mir viele Diskussionen erspart und er hat dann auch begriffen, dass er MICH mit solchen Weigerungen nicht treffen kann. das waren reine Machtspielchen von ihm. Nur habe ich nicht mit mir spielen lassen und ihn so strategisch ausgehebelt, ohne meine Neven zu ruinieren.
Wann habe ich denn seine Zustimmung gebraucht...bei der Anmeldung aufs Gymnasium (er meinte, "Hauptschule wäre völlig ausreichend, er hätte ja auch nur den HSA), bei den diversen Klassenfahrten (Nach dem ersten Debakel bin ich dann immer gleich zum JA marschiert), bei der Eröffnung der Jugendgirokonten und bei den Handyverträgen
Da habe ich dann kurzerhand auf meinen namen die Konten als Guthabenkonten eröffnet und der jeweiligen Tochter Vollmacht eingeräumt. Mit 18 haben sie dann ihre eigenen Konten eröffnet und alles von den Guthabenkonten übertragen bekommen. Die beiden Prepaidverträge sind auf meinen namen gelaufen. Die haben sie dann mit 18 auf sich übertragen bekommen.
Bei den Behandlungen durch den Kieferorthopäden und der Verordnung der Brillen hat er auch versucht zu zicken, aber mein Anwalt hat zum Hörer gegriffen und ihm ganz trocken gesagt: Wenn SIE ihren Töchtern die medizinisch für notwendig befundene Behandlung verweigern, ist das ein Grund, Ihnen gerichtlich das Sorgerecht entziehen zu lassen. Zumindest in dem Punkt ist er dann eingeknickt ubnd hat die ständigfe trotzige "NEIN"-Sagerei sein lassen.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen zur bevorstehenden Geburt Ihres Kindes gratulieren. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um das Wohl Ihres Kindes machen, insbesondere in Anbetracht der Kommunikationsprobleme und Konflikte, die Sie mit dem Vater des Kindes hatten.
Es ist wichtig, dass das Kind sowohl von seiner Mutter als auch von seinem Vater Unterstützung erhält, aber es ist auch wichtig, dass eine stabile und konfliktfreie Umgebung für das Kind geschaffen wird.
In solchen Situationen kann es hilfreich sein, eine Mediation in Betracht zu ziehen. Mediation ist ein Prozess, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) den beteiligten Parteien hilft, gemeinsam eine Lösung für ihre Probleme zu finden. Das Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die im besten Interesse des Kindes ist. Durch Mediation könnten Sie und der Vater des Kindes möglicherweise effektive Kommunikationswege entwickeln und Vereinbarungen über das Sorgerecht und andere Angelegenheiten treffen, die für das Wohl des Kindes wichtig sind.
Es ist auch ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der auf Familienrecht spezialisiert ist, um zu verstehen, welche rechtlichen Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.
Außerdem empfehle ich, mit dem Jugendamt zu sprechen, um Ihre Bedenken zu äußern und Informationen darüber zu erhalten, welche Unterstützung sie anbieten können, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
der vater hat nach anerkennung der vaterschaft das recht auf gemeinsames sorgerecht. dies kannst du kostengünstig für dich beim jugendamt erklären oder er holt es sich zu deinen lasten völlig schmerzfrei beim familiengericht. muss er es einklagen wirft dies ein schlechtes licht auf dich und man wird dir dort gehörig den kopf waschen dazu und dir deine pflichten erklären.
was du ihm zutraust oder nicht ist völlig uninteressant. er muss auch zukünftig nicht weiter mit dir kommunizieren, dass kann simpel schriftlich über seinen briefkasten erfolgen oder über e-mail. für die meisten dinge brauchst du eh seine unterschrift nicht, außer bei bankgeschäften, taufe, weiterführende schule und nicht lebenswichtige ops.
von daher komm mal wieder runter von deinem hohen ross und werde erwachsen und erreiche die elternebene. das ist für das kind sehr wichtig.
Die gemeinsame Sorge wird er notfalls vor Gericht einklagen, wenn du deine Zustimmung verweigerst.
Und zu einer gestörten Kommunikation gehören immer Zwei!
Es wäre schön, wenn ihr euch wie Erwachsene benehmen könnt und eure Befindlichkeiten mal hinten an stellen könntet. Denn um was geht es bei der Sache? Um das Kindeswohl!
Und das Kind hat Vater und Mutter und nur weil ihr es nicht auf die Reihe bekommt euch wie Eltern zu verhalten sondern euch lieber eurem persönlichen Gezänk hingeben wollt, soll das Kind darunter leiden?
Und was bedeutet denn überhaupt gemeinsame Sorge? Er wird mitentscheiden welche Kita das Kind besucht, welche Religionszugehörigkeit es hat oder nicht, ob es getauft wird oder nicht, welche OPs gemacht werden usw.
Was genau stört dich daran? Das Kind ist nicht dein Eigentum und du kannst eh nicht entscheiden ob du ihm die gemeinsame Sorge gnädiger Weise gibst oder sie ihm verweigerst. Das wird dann ein Familiengericht übernehmen!
Also warum arbeitet ihr nicht gemeinsam an eurer Kommunikation? Du gehst auf ihn zu und er geht auf dich zu. Also lernt eine vernünftige Streitkultur! Rede mit ihm und sage ihm, dass du dir für die Zukunft eine bessere, sachliche und freundliche Verständigung wünschst.
So kommst du nämlich wie viele junge Mütter rüber, die meinen dem Kindsvater seine Rechte absprechen zu können, weil SIE es so will.
Und sollte sich heraus stellen, dass er bei einigen Dingen immer wieder querschießt, dann kannst du einzelne Bestandteile der gemeinsamen Sorge auch alleine für dich vor Gericht beantragen.
Du bist doch mit ihm ins Bett gestiegen und hast dich schwängern lassen. Also gib ihm auch die Chance ein guter Vater zu werden! Kein Rosenkrieg bevor das Kind überhaupt da ist.
Ich glaub da hast du etwas Falsch verstanden… Ich rede vom geteilten Sorgerecht, hier geht es um Entscheidungen treffen für das Kind in der Zukunft! Das hat nichts damit zu tun, dass das Kind sein Vater nicht sehen darf. Das Umgangsrecht, hat der Vater und er darf sein Sohn sehen so oft er will.
Wie soll es dem Kind gut gehen, wenn man wegen Entscheidungen über ihn ständig streitet? Das schadet in meinen Augen dem Kindeswohl!…
Das alleine Sorgerecht habe ich automatisch, weil wir nicht verheiratet waren, nichts.
Danke trotzdem für die Antwort!