Unwiderrufliche Freistellung im Arbeitszeugnis?
Hallo,
ich habe mit meinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung 31.12.2020 abgeschlossen. Nun werde ich wie vereinbart vom 01.09.2020 bis 31.12.2020 unter Fortzahlung des Gehalts unwiderruflich freigestellt.
Nun stellt sich mir die Frage, welches Datum als Beschäftigungsende im Arbeitszeugnis stehen wird. Wird im Arbeitszeugnis stehen dass ich bis zum 31.08.2020 oder bis zum 31.12.2020 bei ihm beschäftigt war?
5 Antworten
Der Vertrag endet am 31.12.2020. Somit wäre es nur richtig, wenn das Arbeitszeugnis auf dieses Datum ausgestellt wird. Zudem kannst du im Lebenslauf mit absolut reinem Gewissen angeben, dass du bis zum 31.12. dort angestellt warst.
Wenn du dich jetzt natürlich schon um neue Jobs bemühen möchtest, ist das logischerweise suboptimal zu kommunizieren. Hier solltest du mit deinem Arbeitgeber noch mal reden, dass dir erst mal ein Zwischenzeugnis mit tagesaktuellem Datum ausgestellt wird (das kann ja später bzw. direkt auch als das endgültige Zeugnis mit dem 31.12. weiterverwendet werden). Ebenfalls denke ich nicht, dass es ein Problem wäre, einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag der Freistellungsregelung zu schließen, wenn du vorher was neues findest.
Bleibt natürlich die Frage, wie einvernehmlich diese Kündigung war, wenn der AG bereit ist, jemanden so lang mit vollem Gehalt komplett freizustellen...
Weil rein rechtlich das Arbeitsverhältnis noch bis 31.12.2020 fortbesteht, sollte es so auch im Arbeitszeugnis stehen, auf das Du dann aber frühestens am 01.01.2021 Anspruch hast.
Aufhebungsvertrag mit Wirkung 31.12.2020 abgeschlossen
Ergo endet Dein Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.d.J.
Das Arbeitsverhaeltnis endet am 31.12. So hat es dann auch im Zeugnis zu stehen. Die Freistellung hat darauf keinen Einfluss und im Zeugnis auch nichts zu suchen.
31. 12. 2020