Arbeitszeugnis beantragen ohne zu kündigen?
Hallo
meine frage wäre ob ich ein Arbeitszeugnis beantragen kann ohne die Firma zu verlassen ich würde gerne wissen wie ich in Moment stehe wie ich generell in der Firma stehe
ich habe vor die Firma zu wechseln bin aber noch unentschlossen und wollte ein Arbeitszeugnis beantragen ist das so möglich ohne gleich zu kündigen ???
10 Antworten
Gibt es Mitarbeitergespräche??
Also ich bin 22 das Durchschnittsalter in der Firma hier bei 40 Leuten ist circa 45 Jahre alt und dann ist auch natürlich klar dass ich mit 22 mehr power hab als ein Arbeiter der 45 ist das ist ja auch selbstverständlich aber alles lasstet eben halt auf mir und jetzt wollen sie mich als Schichtleiter befördern allerdings nicht als Schichtleiter Gehalt sondern eben halt als normaler Mitarbeiter und das sehe ich nicht ganz ein und deswegen möchte ich gern so ein Zeugnis beantragen um eben zu sehen wie ich in der Firma stehen und was die so denken
Das ganze nennt man Zwischenzeugnis, allerdings würde ich Dir dann empfehlen, dem Chef zu sagen, dass Du nur wissen willst, wie Du im Unternehmen stehst.
Ob das empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Laie kann in der Regel mit diesem "Zeugnis-Deutsch" wenig anfangen.
Wenn Du das allerdings genau wissen willst, dann frage den Chef nach einem Feedbackgespräch, in welchem er deine Leistungen einschätzt.
Das nennt sich Zwischenzeugnis und das kannst du jederzeit verlangen.
"Jederzeit verlangen" kann man viel - aber ohne einen berechtigenden Grund besteht kein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis/Zwischenzeugnis!
Das geht jederzeit, allerdings solltest du beachten, dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragt, ansonsten könnte es sein, dass du eins bekommst welches eigentlich nix aussagt.
Im qualifizierten Arbeitszeugnis wird Bezug genommen auf deine Arbeitsleistung.
Ich denke hier ist es ganz gut erklärt:
https://www.karriere.de/mein-recht/arbeitsrecht-das-recht-auf-ein-zwischenzeugnis/23045814.html
Das geht jederzeit
"Jederzeit" geht Vieles - aber ohne einen berechtigenden Grund besteht kein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis/Zwischenzeugnis!
Das qualifizierte IST das Zwischenzeugnis. Ohne diesen Zusatz wäre es möglich, dass dann nur in dem Zeugnis steht, dass du in der Firma arbeitest, aber nicht welche Leistung du bringst.
ist das so möglich ohne gleich zu kündigen ???
Es besteht in diesem Fall kein Rechtsanspruch - Du bist also darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber Dir entgegenkommt und das freiwillig.
Der Anspruch auf ein Zeugnis für Arbeitnehmer ist in der Gewerbeordnung GewO § 109 "Zeugnis" formuliert:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Auf ein Zeugnis, das ein Arbeitnehmer ohne Zusammenhang mit der (geplanten) Beendigung seines Arbeitsverhältnisses haben möchte (ein "Zwischenzeugnis") besteht nur dann ein Anspruch, wenn es dafür einen Grund gibt, z.B. beim Wechsel eines Vorgesetzten, bei der Versetzung in eine andere Abteilung, bei einem Betriebsübergang, nach längerer Betriebszugehörigkeit ohne zwischenzeitlich vorgenommene Beurteilung.
Der Anspruch auf ein Zeugnis/Zwischenzeugnis kann selbstverständlich - unabhängig von der gesetzlichen Bestimmung - auch einzel- oder tarifvertraglich geregelt worden sein.
Und dann gibt das qualifizierte Arbeitszeugnis das wieder was im Zwischenzeugnis drin steht?