Freistellung Vorstellungsgespräch befristeter Arbeitsvertrag?
Hallo,
mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist bis zum 31.12. befristet, ich will nach Ablauf des Vertrages woanders arbeiten.
Ich habe die Hälfte meines neuen Bewerbungsprozesses schon hinter mir. Ich bräuchte aber für den 20.12. unbedingt eine Freistellung für das Vorstellungsgespräch und Kennenlernen des Teamleiters etc., da es ziemlich lange dauert.
Darf der Arbeitgeber das ablehnen wegen Personalmangel oder sonstigen Gründen bzw. muss er mir freigeben wenn ich ihm das Montag (16.12.) mitteile?
Ich lebe in Österreich, bitte um diesbezügliche Antworten!
Danke im Voraus!
3 Antworten
Dafür musst du freigestellt werden und wen das einen ganzen tag dauern sollte teil das rechtzeitig mit! Eigentlich wird man üblicherweise sonst nur zb für einen begrenzten Zeitraum zb 1/2 Tag freigestellt!
Nein, Du musst freigestellt werden.
Leg die Einladung vor bzw. lass Dir vom potentiellen neuen AG bescheinigen, dass Du da warst (bereite einen Brief vor, den der nur noch unterschreiben muss)
Hat ihr der AG bereits eine Verlängerung des Vertrages angeboten, muss er keine Freistellung mehr gewähren. Nur wenn auch der AG den befristeten Vertrag auslaufen lassen möchte.
Das ist ganz einfach falsch!
Das Arbeitsverhältnis endet - wie und warum, spielt keine Rolle, auch nicht ein mögliches Verlängerungsangebot des Arbeitgebers! Es besteht auch inn diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung - die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.
Aber was kann ich machen wenn er mir das ablehnt? Das ist nämlich meine letzte Chance bzw. der letzte verfügbare Termin.
Dann musst du entscheiden, was dir wichtiger ist. Der neue Job oder den alten Chef nicht zu verärgern.
Hat dir der AG eine Verlängerung deines Vertrages angeboten, dann kannst du dich für Bewerbungsgespräche nur freistellen lassen, wenn dein AG dem zustimmt. Hat man dir noch keinen neuen Arbeitsvertrag angeboten, dann muss dich die Firma freistellen.
Das ist falsch!
Das Arbeitsverhältnis endet - wie und warum, spielt keine Rolle, auch nicht ein mögliches Verlängerungsangebot des Arbeitgebers! Es besteht auch inn diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung - die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.
Habe das im BGB gelesen aber war mir nicht sicher. Danke!
Nein, ich denke aber die wollen mich weiterhin behalten, aber ich will austreten, darf ich trotzdem eine Freistellung beantragen?
Beantragen natürlich, aber wenn der Chef ablehnt, dann hast du rechtlich keine Möglichkeiten das einzufordern.
Trotz "Ok danke": Die Auskunft von SlightlyAnnoyed ist falsch!
Mit welcher Begründung? Hat ihr der AG bereits eine Verlängerung des Vertrages angeboten, muss er keine Freistellung mehr gewähren. Nur wenn auch der AG den befristeten Vertrag auslaufen lassen möchte.