Freistellung Vorstellungsgespräch befristeter Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Dafür musst du freigestellt werden und wen das einen ganzen tag dauern sollte teil das rechtzeitig mit! Eigentlich wird man üblicherweise sonst nur zb für einen begrenzten Zeitraum zb 1/2 Tag freigestellt!


xmbck 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 15:11

Danke

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Nein, Du musst freigestellt werden.

Leg die Einladung vor bzw. lass Dir vom potentiellen neuen AG bescheinigen, dass Du da warst (bereite einen Brief vor, den der nur noch unterschreiben muss)


SlightlyAnnoyed  15.12.2019, 12:21

Mit welcher Begründung? Hat ihr der AG bereits eine Verlängerung des Vertrages angeboten, muss er keine Freistellung mehr gewähren. Nur wenn auch der AG den befristeten Vertrag auslaufen lassen möchte.

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Familiengerd  15.12.2019, 14:55
@SlightlyAnnoyed
Hat ihr der AG bereits eine Verlängerung des Vertrages angeboten, muss er keine Freistellung mehr gewähren. Nur wenn auch der AG den befristeten Vertrag auslaufen lassen möchte.

Das ist ganz einfach falsch!

Das Arbeitsverhältnis endet - wie und warum, spielt keine Rolle, auch nicht ein mögliches Verlängerungsangebot des Arbeitgebers! Es besteht auch inn diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung - die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.

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xmbck 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 12:15

Aber was kann ich machen wenn er mir das ablehnt? Das ist nämlich meine letzte Chance bzw. der letzte verfügbare Termin.

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SlightlyAnnoyed  15.12.2019, 12:22
@xmbck

Dann musst du entscheiden, was dir wichtiger ist. Der neue Job oder den alten Chef nicht zu verärgern.

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Hat dir der AG eine Verlängerung deines Vertrages angeboten, dann kannst du dich für Bewerbungsgespräche nur freistellen lassen, wenn dein AG dem zustimmt. Hat man dir noch keinen neuen Arbeitsvertrag angeboten, dann muss dich die Firma freistellen.


Familiengerd  15.12.2019, 14:56

Das ist falsch!

Das Arbeitsverhältnis endet - wie und warum, spielt keine Rolle, auch nicht ein mögliches Verlängerungsangebot des Arbeitgebers! Es besteht auch inn diesem Fall ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung - die Frage der Bezahlung während der Freistellung ist dann noch ein anderes Thema.

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xmbck 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 15:09
@Familiengerd

Habe das im BGB gelesen aber war mir nicht sicher. Danke!

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xmbck 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 12:11

Nein, ich denke aber die wollen mich weiterhin behalten, aber ich will austreten, darf ich trotzdem eine Freistellung beantragen?

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SlightlyAnnoyed  15.12.2019, 12:11
@xmbck

Beantragen natürlich, aber wenn der Chef ablehnt, dann hast du rechtlich keine Möglichkeiten das einzufordern.

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Familiengerd  15.12.2019, 14:58
@xmbck

Trotz "Ok danke": Die Auskunft von SlightlyAnnoyed ist falsch!

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