Haftpflichtschaden Fahrerflucht was tun?
Hallo heute habe ich an meinem Auto gesehen, dass mir wahrscheinlich letzte Nacht wer reingefahren ist. Die ganzen Lichter hinten rechts sind kaputt. Es kann jedoch kein Verursacher festgestellt werden da er bestimmt Fahrerflucht begangen hat jetzt weiß ich nicht genau wie ich an der Sache rangehen soll
6 Antworten
Wie schon geschrieben bei der Polizei melden (_nicht_ 110 anrufen, wenn du den Unfall nicht beobachtet hast) und dann der Kasko-Versicherung melden.
Hinweis: Rede ggf. mit deinem Versicherungsvertreter. In manchen Situationen kann es längerfristig sinnvoll sein, den Schaden hinterher der Versicherung abzukaufen, damit man nicht durch die Hochstufung massiv draufzahlt als wenn man eben den Schaden abkauft.
notting
https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/schadenrueckkauf/
Die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs lässt sich in jeder Kfz-Haftpflicht finden, aber auch in vielen Vollkaskoversicherungen.
notting
...die Meinung von "Verifox" ist nicht relevant. Die haben null Ahnung...
https://www.axa.de/pk/kfz/a/schadenfreiheitsklasse
Der sogenannte Schadenrückkauf verhindert dementsprechend eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und somit höhere Versicherungsbeiträge in der Kfz-Versicherung.
Da steht nicht explizit Kfz-Haftpflicht.
Und wenn es nicht geht und der OP meinem Rat folgt, wird ihm das der Versicherungsvertreter vorher sagen.
notting
Du musst den Schaden bei der Polizei melden und die Fahrerflucht anzeigen. Dann kannst du, wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, den Schaden dort anmelden.
Melde den Schaden der Polizei. Dann zahlt deine Vollkasko (wenns nur um die Verglasung geht, die Teilkasko) deinen Schaden. Unter Abzug der SB und mit Rückstufung der SF Klasse bei Vollkasko.
Na was wohl:
Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei aufgeben.
Wird niemand ermittelt und Du hast keine Vollkaskoversicherung, bleibst Du auf dem Schaden sitzen, zahlst das also alleine.
Zuerst einmal meldest du das bei der Polizei. Die sagen dir dann, wie es weitergeht. Parallel kannst du schon mal deinen Versicherungsvertreter kontaktieren.
Rückkäufe von Kaskoschäden sind nicht vorgesehen. Der Versicherer ist keine Bank.