Untermieterin möchte Kaltmiete erfahren für das Finanzamt?

Gerhart  17.12.2021, 18:13

Du besitzst also 2 abgeschlossen Wohnungen zur Miete ?

5 Antworten

Doppelte Haushaltsführung

  • Grundsätzlich

Die an einem steuerlich relevanten Sachverhalt Beteiligten, sind gegenüber dem Finanzamt nach § 93 Abgabenordnung (AO) zu Auskünften und Mitwirkung in Steuersachen verpflichtet - als Vermieter ist man ggf. auch Beteiligter

Allerdings sind auch die NK anerkennungsfähig - (es kann zunächst einmal bei "Nettomiete" die Pauschalmiete eingetragen werden und in Klammern "Inklusivmiete" oder "Pauschalmiete" vermerkt werden).

Wo ist das Problem? Warum machst Du ein Geheimnis um die Kaltmiete?

Oder hast Du die Nebenkosten zu hoch angesetzt?


Haihappen111 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 17:40

Ich habe einen alten Mietvertrag und sie übernimmt a.G. der günstigen Miete die gesamten Kosten, was weit unter aktuellen Mietpreisen ist.

Nur so kann ich beide Wohnungen handeln. Daher habe ich entsprechend jemanden gesucht, der zu diesen Konditionen zusagt.

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Nein, musst du ihr nicht mitteilen. Was du zahlst oder in deinem Mietvertrag steht, geht sie nichts an


Haihappen111 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 17:39

So dachte ich auch. Aber nun füllt sie gerade den Zweitwohnsitzantrag für das Finanzamt aus und da wird nach Kaltmiete gefragt. Nicht nach Warmmiete.

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LePetitGateau  17.12.2021, 17:43
@Haihappen111

Sie soll aber ja IHRE Kaltmiete und nicht deine Kaltmiete eintragen ;)

Kannst ihr ja eine Hochrechnung ausstellen, wie ihr Nebenkostenanteil beträgt xyz € aus der beschlossenen Gesamtmiete

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Kannst Du nicht Deinen qm Preis der Gesamtwohnung hochrechnen?

kein Finanzamt dieser Welt interessiert die Miethöhe des Mieters ....


gufrastella  17.12.2021, 17:37

Was ist mit Home-Office-Kosten? Das wäre aber vielleicht auch über den Quadratmeter-Anteil der Warmmiete möglich...

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