Unterhalt bei Kredit?

Oponn  26.11.2024, 07:03

Wofür wurde dieser Kredit denn genutzt?

Jopapimapi 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 07:05

Eigentumswohnung

5 Antworten

Das ist grundsätzlich eine Einzelfallabwägung. Aber es muss auf jeden Fall der Mindestunterhalt der Kinder gesichert sein, wenn dies nicht der Fall ist, wird die Abwägung grundsätzlich zu Ungunsten des Pflichtigen ausfallen. Punkt 10.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des jeweiligen OLG sagt dazu aus; Schulden (Zins und Tilgung) sind bei tatsächlicher Zahlung im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes mit angemessenen Raten zu berücksichtigen. Soweit der Mindestbedarf der Unterhaltsberechtigten nicht gewahrt ist, hat der Schuldendienst so weit wie möglich und zumutbar zurückzustehen. Im Einzelfall sind in eine umfassende Interessenabwägung unter Billigkeitsgrundsätzen die Belange der Unterhaltsberechtigten, des Unterhaltsschuldners (insbesondere sein Interesse an der Verhinderung einer wachsenden Verschuldung) wie auch der Drittgläubiger einzubeziehen. Für Minderjährige soll der Mindestunterhalt gesichert bleiben. Im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht in der Regel die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. 

Das heißt, der Mindestunterhalt soll gesichert bleiben. Wenn dann die Raten akzeptabel sind, können sie angerechnet werden. Wenn grundsätzlich aber eingesendet wird, dass aufgrund der Kreditbelastungen kein Unterhalt oder Unterhalt weniger als der Mindestunterhalt zahlbar ist, dann besteht sogar die Obliegenheit eine Insolvenz vorzunehmen.

Nein. Wird er nicht. Beim Bürgergeld übrigens auch nicht.


Onaxer  26.11.2024, 06:44

Doch wird er schon unter gewissen Umständen.

Hallo, in der Tabelle zum Unterhaltsberechnung, gibt es ja das Fenster für ein Darlehen?

Nein, was Dein Kredit macht hat mit der Düsseldorfer Tabelle null zu tun

Dann könnt ja jede unrerhaltsverpflichtete Person den passenden Kredit aufnehmen.


Jopapimapi 
Beitragsersteller
 26.11.2024, 06:52

Hi, in der Unterhaltsrechung gibt es ein Feld für Darlehen? hat das einen Grund ?

Wiesel  26.11.2024, 07:07
@Jopapimapi

Es gibt langfristige Darlehen, die zuvor entstanden sind, keine "Luxusgüter" zum Darlehenszweck hatten und somit das Nettoeinkommen mindern können.