Unterhalt bei Kredit?
Hallo, ich und meine ex Freundin befinden uns grade in der Trennung, wie sieht es mit dem Unterhalt aus wenn ich bereits einen Kredit in Höhe von knapp 900€ zahlen. Wird diese bei der Unterhaltsrechnung berücksichtigt ? 2 Kinder unter 3 Jahren.! Nicht verheiratet
Wofür wurde dieser Kredit denn genutzt?
Eigentumswohnung
5 Antworten
Das ist grundsätzlich eine Einzelfallabwägung. Aber es muss auf jeden Fall der Mindestunterhalt der Kinder gesichert sein, wenn dies nicht der Fall ist, wird die Abwägung grundsätzlich zu Ungunsten des Pflichtigen ausfallen. Punkt 10.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des jeweiligen OLG sagt dazu aus; Schulden (Zins und Tilgung) sind bei tatsächlicher Zahlung im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes mit angemessenen Raten zu berücksichtigen. Soweit der Mindestbedarf der Unterhaltsberechtigten nicht gewahrt ist, hat der Schuldendienst so weit wie möglich und zumutbar zurückzustehen. Im Einzelfall sind in eine umfassende Interessenabwägung unter Billigkeitsgrundsätzen die Belange der Unterhaltsberechtigten, des Unterhaltsschuldners (insbesondere sein Interesse an der Verhinderung einer wachsenden Verschuldung) wie auch der Drittgläubiger einzubeziehen. Für Minderjährige soll der Mindestunterhalt gesichert bleiben. Im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht in der Regel die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen.
Das heißt, der Mindestunterhalt soll gesichert bleiben. Wenn dann die Raten akzeptabel sind, können sie angerechnet werden. Wenn grundsätzlich aber eingesendet wird, dass aufgrund der Kreditbelastungen kein Unterhalt oder Unterhalt weniger als der Mindestunterhalt zahlbar ist, dann besteht sogar die Obliegenheit eine Insolvenz vorzunehmen.
Hier findest Du verständlich erklärt worauf es ankommt und den Unterschied in diesem Zusammenhang zwischen Unterhalt für Kinder oder ehelichen Unterhalt.
Nein. Wird er nicht. Beim Bürgergeld übrigens auch nicht.
Hallo, in der Tabelle zum Unterhaltsberechnung, gibt es ja das Fenster für ein Darlehen?
Nein, was Dein Kredit macht hat mit der Düsseldorfer Tabelle null zu tun
Dann könnt ja jede unrerhaltsverpflichtete Person den passenden Kredit aufnehmen.
Es gibt langfristige Darlehen, die zuvor entstanden sind, keine "Luxusgüter" zum Darlehenszweck hatten und somit das Nettoeinkommen mindern können.
Hi, in der Unterhaltsrechung gibt es ein Feld für Darlehen? hat das einen Grund ?