Unterhalt an Kindesmutter Kredit?
Guten Tag,
Die Mutter meines Kindes und ich leben seit 2018 nicht zusammen. Wir haben uns kurz nach der Geburt des Kindes getrennt (nicht verheiratet).
Seit Mitte 2019 ist sie beim Jobcenter und erhält von dort Leistungen. Kindesunterhalt zahle ich bereits.
Jetzt habe ich einen Brief erhalten... Es muss geprüft werden, ob ich Unterhalt an meine Ex Freundin zu zahlen habe.
Zur eigentlichen Problem: Man hat mir gesagt, dass Kredite die vor der Geburt aufgenommen worden sind und ich noch abbezahle, berücksichtigt werden in der Berechnung, als Kosten die ich jeden Monat zu zahlen habe.
Die Sache ist, der Kredit ist kurz nach der Geburt des Kindes aufgenommen worden, zu dem Zeitpunkt waren wir aber noch zusammen und haben auch zusammen gelebt unter der selben Adresse. Der Kredit war größtenteils für meine ExFreundin.
Wird dieser Kredit auch berücksichtigt, bei der Rechnung?
Vielen Dank
3 Antworten
Ob der Kredit vor oder nach der Geburt des Kindes aufgenommen wurde, spielt keinerlei Rolle. Wichtig ist, wofür der Kredit aufgenommen wurde. Du schreibst, dass es "größtenteils für Deine Exfreundin" war. Wenn Du das belegen oder glaubhaft machen kannst, dass Du selber von dem Kredit nicht hattest und nun Kreditraten zahlen musst für irgendwelche Ausgaben, die Deine Ex betreffen, dann kannst Du diese Raten abziehen.
Schwieriger wird es, wenn der Kredit zumindest zum Teil auch in Deinem Interesse aufgenommen wurde. Dann musst Du die Kreditraten zunächst einmal aufteilen in denjenigen Teil, der Deine Exfreundin betrifft, und in "Deinen" Teil. Deinen Teil der Kreditraten kannst Du nicht abziehen, wenn Du Dir davon irgendwas für Deine Wohnung, für Dein Hobby oder für Dein Auto gekauft hast. Also bei Ausgaben, die Du sowieso früher oder später gemacht hättest. Anders ist es, wenn Du bereits vorher Schulden oder ein überzogenes Konto hattest, und Du den Kredit zum Ausgleich genommen hast.
Kannst du das denn nachweisen, dass der Großteil des Kredits für die EX - war und du diese Raten für sie weiter abzahlst ?
Dann müsste das auch bei einem evtl.Anspruch auf Betreuungsunterhalt berücksichtigt werden.
Was hast du denn nach Zahlung des Kindesunterhalts noch an bereinigtem Nettoeinkommen übrig ?
Dein Selbstbehalt liegt da bei bereinigten 1200 € Netto.
Puh, ich würde damit mal doch zum Anwalt dann gehen, um das prüfen zu lassen. Die Ämter versuchen gerne mal mehr zu kassieren, als sie eigentlich festlegen dürften.
Hab das auch schon durch!