Unterhalt Betrag voll zurückzahlen oder ratenweise?
Siehe frage 🙋
was wäre wenn ich verlieren würde . Was nicht passiert . Aber für den Fall :
sie gewinnt :
darf ich den vollen Rückzahlungsbetrag (rückwirkend) in Raten abbezahlen oder gleich voll?
Jugendamt müsste ich 1800 Euro schon zurückzahlen und wenn die Kindsmutter gewinnt 3000€ rückwirkend.
das kann ich niemals so viel auf Einmal zurückzahlen.
Ich habe eine jungendamtsukrunde erstellen lassen , dass heißt dass die Mutter einen vollstreckbaren Titel hat und mich verpflichtet habe Unterhalt zu zahlen und die Summe geändert werden kann von Kindesunterhalt. Betreuungsunterhalt ist nicht mit einbegriffen. Könnte sie das mit die Rückzahlungen auch anfordern , oder geht das wenn ich das auf raten abbezahle . Pfänden können die mir ja gleich nichts . Muss ja auch erst das von Jugendamt zurückzahlen und habe auch Zahlungen nebenbei ? Kann mir jemand helfen
5 Antworten
Die Kindsmutter muss einer Ratenzahlung zustimmen. Ebenso das Jugendamt.
Und pfänden geht auch da relativ fix, wenn ein Titel erwirkt wird. Im übrigen hast du nun doch schon genug Zeit gehabt dich auf mögliche Zahlungen einzustellen und hättest das Geld zurück legen können?!
Wenn das Jugendamt in Vorlage getreten ist, dann haben die die Summe bereits anerkannt. Das musst du ganz sicher zurück zahlen.
Was hat denn dein Anwalt gesagt? Findet er es realistisch, dass du weniger zahlen musst oder hat er dich darauf eingestellt, dass du wahrscheinlich nicht gewinnen wirst und die höhere Summe zahlen musst?
Er wird sicher vor Gericht darum kämpfen, dass du weniger zahlen kannst.
An das JA kannst du sicher in Raten zahlen.
ratenzahlung wird möglich sein ans jugendamt und die km. du zahlst den unterhalt laut titel an wen auch immer die km benennt und eine angemessene rate an sie und die geforderte rate die das jugendamt fordert. dann wird sie sicher noch betreuungsunterhalt fordern für sich.
Es wird eine Ratenzahlung möglich gemacht, in angemessener Höhe, die sich nach dem Brutto richten wird und nicht nach den eigenen Verpflichtungen abseits von Unterhalt. Private Kredite und Verpflichtungen fallen nicht darunter.
und nicht nach den eigenen Verpflichtungen abseits von Unterhalt. Private Kredite und Verpflichtungen fallen nicht darunter
Seht doch da..... nein, deine finanziellen "Belastungen" interessieren da nicht
Genau so ist es. Aber er will und will es nicht kapieren! Sich nur um Unterhalt drücken und hofft auf eine Tüte Mitleid...
Tja, und dein Kind will nicht darunter leiden keinen Vater zu haben... du siehst, manchmal kommt es nicht darauf an was man will oder nicht
Nein - derlei Schulden sind Dein Privatvergnügen, damit kannst Du keinesfalls Deinen monatlich zu entrichtenden Unterhalt respektive Raten ausstehenden Unterhaltes mindern.
Ratenzahlung wird eigentlich immer gewährt. Dein Text klingt nach Gerichtsverhandlung. Das Gericht kann das im Urteil verankern, damit es da hinterher keinen Streit drüber gibt
Das stimmt nicht. Ratenzahlung geht nur mit Einverständnis der Kindesmutter.
Wird meine Finanzierung des Autos Und Darlehen für Küche und Fitnessstudio nich berücksichtigt ??