Kindesunterhalt?

6 Antworten

Er wäre bereit zu zahlen nur ich bin mir nicht sicher wegen ob er der Vater ist.
Vaterschaft wurde auch nie anerkannt. 

Dann wäre es doch sinnvoll, die Vaterschaft feststellen zu lassen.

Alles andere macht doch - gerade nach 4 Jahren - keinen Sinn.

Entweder er erkennt die Vaterschaft ohne Test an, man einigt sich auf einen private Test und dann erkennt er die Vaterschaft an (wenn er der Vater ist) oder sie klagt die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich ein.

Ist er der Vater, dann hat er nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und die erste Pflicht lautet dann Unterhalt zu zahlen für das gemeinsame Kind.

Unklar allerdings warum sie die Vaterschaft bislang nie hat feststellen lassen. Wovon hat sie denn gelebt? Hat sie womöglich Unterhaltsvorschuss bezogen und dort angegeben, der Vater wäre unbekannt, obwohl sie den Vater kennt?

wie dem auch sei: die günstigste Möglichkeit, man einigt sich auf einen privaten Test. Und nach dem Ergebnis, wenn wirklich feststeht, dass er der Vater ist, gehen Beide zum Jugendamt und er unterzeichnet die Vaterschaftsanerkennung und Beide gemeinsam die gemeinsame Sorgerechtserklärung.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Vampiergirl095 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:12

Meines Wissen hat sie gearbeitet. Hat direkt das Kind zu den Großeltern gegeben und besucht es ab und zu wohl.

Kessie1  24.01.2025, 21:17
@Vampiergirl095

Also das Kind wohnt nicht einmal mit ihr zusammen?

Dann hat sie ohnehin keinen Anspruch auf irgendwas!

Die Frage ist also: was will sie eigentlich? Sie als leibliche Mutter wäre genauso zum Barunterhalt verpflichtet wie er es wäre, wenn das Kind nicht bei ihr, sondern bei den Großeltern lebt. Und mehr als sonderbar, dass sie jetzt nach 4 Jahren damit ankommt.

Er soll ihr vorschlagen einen privaten Test zu machen, ohne die rechtliche Seite zu erwähnen.

Und sollte er tatsächlich der Vater sein, dann sucht er sich einen Anwalt! Denn dann geht es nicht nur um Unterhaltszahlungen, sondern auch um das Umgangsrecht, die gemeinsame Sorge, vielleicht sogar darum das Kind langfristig zu sich zu holen usw.

Was er definitiv nicht machen sollte ist die Vaterschaft ohne Test anzuerkennen!

Übrigens auch schade, dass er sich 4 Jahre auch um nichts gekümmert hat!

Vampiergirl095 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:49
@Kessie1

Richtig ist es also auch egal ob sie das Sorgerecht hat und das Kind woanders lebt ? Das sie kein Anspruch hat ?

das find ich ja auch komisch das sie nach 4 Jahren kommt.. entweder ihre Eltern drängen sie oder es ist was anderes.

er wollte ja kein Kind mit ihr.. sie hat ihn dass so lange verheimlich bis sie es nicht mehr konnte.

Kessie1  24.01.2025, 21:52
@Vampiergirl095

Wenn das Kind nicht bei den Eltern lebt, dann sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

An sie würde der Unterhalt dann nicht gehen. Auch würde ihr das Kindergeld nicht zustehen, sondern den Großeltern.

Völlig unklar, warum sie jetzt damit ankommt. Das Recht hat sie natürlich. Aber gerade in diesem Fall müssen die Einkommen beider Eltern berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich nicht bei den Eltern, also den Großeltern des Kindes gemeldet ist.

Vaterschaftstest könnt ihr wahrscheinlich vor Gericht erstreiten / verlangen.

Um den Unterhalt kommt er dann nicht herum.

Ihr könnt auch bevor ihr alle zum Gericht geht euch einigen - Vaterschaftstest und bei ja, zahlt dein Freund, was gesetzlich angemessen ist.

Ich bin über den aktuellen Stand nicht ganz im Bilde, aber

  • wenn keine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde (er also gar nicht als Vater eingetragen ist)
  • und sie nicht verheiratet waren,

auf welcher Rechtsgrundlage soll denn da geklagt werden?


Insomnia12345  24.01.2025, 21:13

Auf der Grundlage ihrer Vermutung, kann sie einen Rechtsstreit anführen. Dann kann sie die Anerkennung juristisch einfordern.

Und es ist egal, warum sie das vorher nicht gemacht hat. Das kann sie auch noch machen, wenn das Kind 17 ist.

MaMaStef  24.01.2025, 21:27
@Insomnia12345

Ich schrieb ja, dass ich über die aktuelle Rechtslage nicht im Bilde bin. Dass eine Vaterschaftsanerkennung (in Verbindung mit einem Vaterschaftstest) eingeklagt werden kann, dachte ich mir schon. Dass Unterhalt ohne Eintragung eingeklagt werden kann, wäre mir einfach neu und erschließt sich mir nicht. Aufgrund dieser Unsicherheit und der Gesamtsituation würde ich eben die Fachperson empfehlen.

Insomnia12345  24.01.2025, 21:30
@MaMaStef

Ich wollte auch nicht den Besserwisser spielen, sondern nur eine Hilfe für die FS sein!

Vampiergirl095 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:03

Sie möchte Kindesunterhalt. Leider weiß ich und er nicht genaueres was sie bei Ämtern gesagt hat aber da er seit 4 Jahren kein Schreiben bekommen hat nehme ich an das sie ihn nicht angegeben hat. Sie hat ihn nach der Trennung öfter nach Geld gefragt und nicht wegen dem Kind deshalb kommt mir das komisch vor.

MaMaStef  24.01.2025, 21:05
@Vampiergirl095

Das klingt wirklich seltsam. Es wäre sehr ratsam, sich juristisch mal dazu beraten zu lassen. Einfach zur Sicherheit.

Die Vaterschaftsanerkennung kann sie einklagen. Wenn er das nicht will, wird ein Gericht einen DNA- Test anordnen.

Ist er dann erwiesenermaßen der Vater, hat er zu zahlen.


Vampiergirl095 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 20:58

Ohne vaterschaftsanerkennung muss oder kann er kein Unterhalt zahlen oder ?

Vampiergirl095 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 21:04
@Insomnia12345

Trotz das dass Kind bei den Großeltern lebt ? Da weiß ich auch leider nichts wer das Sorgerecht hat

Insomnia12345  24.01.2025, 21:06
@Vampiergirl095

Hat mit Sorgerecht nix zu tun. Auch nicht damit, wo das Kind wohnt.

Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, nicht der Mutter oder sonstwem.

Roland Sperling  24.01.2025, 21:08
@Vampiergirl095

Er muss Unterhalt zahlen, wenn feststeht, dass er der Vater ist. Dieses "Feststehen" kann auf zweierlei Weise erfolgen:

  1. Er erkennt die Vaterschaft an. Dann erfolgt keine weitere Prüfung, ob er tatsächlich der Vater ist.
  2. Das Gericht stellt seine Vaterschaft fest, in der Regel aufgrund eines Vaterschaftsgutachtens.