50er Roller ohne Klasse B Führerschein fahren?

6 Antworten

Roller, welcher bis zu 50 km/h fährt

Ich gehe davon aus, du meinst einen Roller mit 50 cm³, der bis zu 45 km/h fährt.

Es handelt sich um eine Straftat nach § 21 StVG. Mit 18 kann für sie je nach Reifegrad Erwachsenenstrafrecht, aber auch noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Bei Jugendstrafrecht gibt es in der Regel Sozialstunden, jedenfalls keine Geldstrafe.

So oder so ist es im Bereich des Möglichen, dass ein Richter im Falle einer Verurteilung eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erteilt. Das liegt im Ermessen des Richters bei der Beurteilung aller Gesamtumstände.

Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, besteht im Falle eines leichteren Verstoßes wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aber auch die Möglichkeit, dass die Sache im Diversionsverfahren bearbeitet wird. Das Fahren eines 50er-Rollers ohne Unfall dürfte so ein leichterer Verstoß sein. Wenn sie dann geständig und einsichtig ist und erwarten lässt, nicht wieder straffällig zu werden, kann das Verfahren eingestellt werden. Dann erfolgt auch keine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.


FlipperNRW  03.10.2024, 16:31

Problem ist und auch strafverschärfend zu sehen ist, dass sie aktuell den Führerschein Klasse B macht. Daher wird eine Einstellung ohne Weiteres nicht durch die STA erfolgen. Meiner Erfahrung nach wird zumindest eine kurze Sperre verhängt, inkl. Geldstrafe und ggf. MPU, falls es bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen kam, was hier nicht geschildert wurde. Alles in allem ein echt blöder Gedanke, ähnlich wie in einem laufenden erstinstanzlichem Verfahren fröhlich weitere Straftaten zu begehen.... ;)

Erstmal herzlichen Glückwunsch, die Fahrschule kann sie sich ab sofort sparen, denn den Führerschein wird sie jetzt nicht mehr bekommen. Jedenfalls nicht mit dem jetzigen Antrag bei der Verkehrsbehörde. Ich verweise für die rechtliche Bewertung auf "§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet, wenn er vorsätzlich ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine Fahrerlaubnis hat oder sie ihm nach § 44 StGB oder § 25 StVG kraft Gesetzes entzogen wurde. " Zitat Ende.

Wenn sie großes Glück hat, darf sie mit 21 und nach bestandener MPU erneut einen Versuch wagen, allerdings sollte sie es sich nicht wagen, noch einmal ein Kfz jedweder Art zu führen, wofür sie eine Fahrerlaubnis braucht.

Nein, ihr Alter ist völlig egal, ja, auch dass sie mitten im Führerschein steckt wirkt strafschärfend und nein, das geht nicht ohne erhebliche Kosten aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sie braucht mindest eine gültige Klasse AM Fahrerlaubnis, um die 50er zu fahren.

Wenn sie den nicht hat, ist das fahren ohne Fahrerlaubnis, und das wird sich auch auf den B-Klasse Führeschein auswirken, den sie gerade macht.

Kann also passieren, das sie den dann erst nach frühestens 2 Jahren in die Hände bekommt.

Ein deutsches Straßenverkehrsamt könnte neben einer Sperre auch eine MPU zu einem Führerscheinantrag verlangen.

Ohne Fahrerlaubnis ein 50km/h fähiges motorisiertes Zweirad im öffentlichen Raum zu führen ist eine Straftat - das sollte Allgemeinwissen der Eltern sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Könnte gut passieren das sie eine Sperre für 1-6 Monate bekommt, je nach Lage kann man sogar ins Gefängnis gehen, denn fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Mit Glück gibt es nur ein saftiges Verwahrngeld.


migebuff  16.08.2024, 06:54
Könnte gut passieren das sie eine Sperre für 1-6 Monate bekommt

Was wäre die Rechtsgrundlage für eine Sperre unter sechs Monaten?