Unfall nach Aufbauseminar?

1 Antwort

Siehe §2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

A7hmad 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 10:20

ich befinde mich jetzt bei Nummer 2

der frage ist jetzt, soll ich ein Fahrverbot erwarten oder nicht und wenn ja wie lange kann das sein (1 Monat oder 2 Monate oder 3 Monate). Danke im Voraus

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migebuff  30.08.2024, 12:13
@A7hmad

Ein Fahrverbot als direkte Folge eines Unfalls gibt es nur in sehr wenigen bestimmten Fällen, bei denen im Grunde schon Vorsatz vorliegt, beispielsweise wenn er als Folge einer Geisterfahrt auf der Autobahn passiert oder wenn du bei unklarer Verkehrslage überholst, dabei eine durchgezogene Linie überfährst und es dadurch zum Unfall kommt.

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A7hmad 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 16:00
@migebuff

vie Dank das hat mich bisschen beruhigt

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