Unfall in probezeit?
Verlängert sich die probezeit + aufbauseminar bei einem Unfall durch spurwechsel?
1 Antwort
Bei einem Spurwechsel müsste der folgende Tatbestand angewendet werden:
Tatbestandsnummer: 107101
Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.
0 Punkte, 35,00 € Verwarngeld
§ 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG
Da es sich lediglich um ein Verwarngeld handelt, sind keinerlei Probezeitmaßnahmen zu befürchten, also keine Verlängerung und auch kein Aufbauseminar.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung