Und wenn eine Christin einen ungläubigen Mann hat, der bei ihr bleiben will, soll sie ihn nicht verlassen. 1. Korinther 7:13 HFA?

8 Antworten

Zählt das auch wenn

Das zählt vor allem wenn man zur Gemeinde in Korinth im 1. Jahrhundert nach Christus gelebt hat und sich da in einer bereits bestehenden Ehe nur ein Partner zum Christentum bekehrt hat.

eine Beziehung

So etwas gab es zu jener Zeit nicht. Entweder man war verheiratet oder nix.

Du musst dir also selbst darüber Gedanken machen ob das für dich in Ordnung ist oder nicht.

Eine interreligiöse Ehe wird von der Bibel nicht explizit verboten. Prinzipiell können Christen und Ungläubige ein Paar sein, ohne sich scheiden zu müssen:

Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und es gefällt ihr, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht fortschicken.
13 Und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat und es gefällt ihm, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht fortschicken.
14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den gläubigen Mann. Sonst wären eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig.

https://www.bibleserver.com/LUT/1.Korinther7%2C

Manche Christen begründen ein Eheverbot mit 2. Korinther 6,14:

 14 Zieht nicht unter fremdem Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat Gerechtigkeit zu schaffen mit Gesetzlosigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis? 15 Wie stimmt Christus überein mit Beliar?

https://www.bibleserver.com/LUT/2.Korinther6%2C14

Diese Christen halten die Ehe anscheinend für ein Joch. Und legen Joch auch so aus, dass es auf alle möglichen anderen Beziehungen passt (Freundschaft, Job, Politik, ...). In das Wort Joch werfen sie alles rein, was ihnen in den Kram passt, also auch Ehe.

Bei zB den Katholiken ist eine Interreligiöse Ehe möglich, wenn man verspricht, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden. Andere Kirchen lehnen sogar andere christliche Denominationen ab, zB orthodoxe Christen für gewöhnlich.

Die Antwort hängt also davon ab, welchen Christen man fragt. So wie fast immer.


Anastasia65  17.04.2023, 10:48

"Die Antwort hängt also davon ab, welchen Christen man fragt. So wie fast immer."

Und das ist die vielzitierte "Freiheit eines Christenmenschen!"

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joergbauer  17.04.2023, 13:43
@Anastasia65

Eher wie die Bibel es sagt...kann man selbst nachprüfen, oder (bei Bedarf) es sich zeigen lassen.

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Mayahuel  17.04.2023, 13:50
@joergbauer
kann man selbst nachprüfen, oder (bei Bedarf) es sich zeigen lassen.

Hab ich nachgelesen. Steht nix davon.

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Es betrifft nur die Ehe. Außereheliche sexuelle Beziehungen wären ja nicht einmal unter Gleichgläubigen erlaubt.

Kommentar: "Ebenso gilt, daß »eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat«, der einwilligt, »bei ihr zu wohnen«, bei ihrem Mann bleiben sollte. Vielleicht gewinnt sie ihn für den Herrn durch ihr demütiges und gottesfürchtiges Zeugnis"

Was Beziehungen betrifft gilt was in 2. Korinther 6,14 steht: "Zieht nicht unter fremdem Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat Gerechtigkeit zu schaffen mit Gesetzlosigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis"?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – EBTC Internationale Bibelschule Berlin, Autor