Miete, Kündigung?
Es besteht gegen mich eine Abmahnung, weil ich meine Miete für November noch nicht bezahlte,
Ich habe eine Frage, die sollen ganz zwei Monaten im Rückstanf sein, damit der Vermieter mich kündigen kann oder ?
Wenn ich jetzt ein Teil davon bezahle( die Miete für November und Dezember,)dann der darf mich nicht kündigen, trotz der Abmahnung oder wie funktioniert es?
6 Antworten
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Die Abmahnung hast Du wohl schon im November bekommen. Hat Dich aber nicht weiter interessiert. Jetzt bist Du 2 Monatsmieten im Rückstand. Wenn Du jetzt die fristlose Kündigung bekommst, hilft es auch nichts, wenn Du einen Teil bezahlst. Der Grund war schon geliefert.
Das einzige was helfen würde, kompletten Rückstand ausgleichen. Dann wäre die Kündigung zumindest verzögert bis zum Ablauf einer normalen Kündigungsfrist.
Fristlos würde bedeuten, dass Du höchstens 1oder 2 Wochen Zeit bekommst, um Deine Sachen zu packen und zu verschwinden.
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Wenn du bereits mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist, kann und wird der Vermieter dir fristlos kündigen, hilfsweise fristgerecht. Da hilft es dir dann auch nicht mehr, wenn du den Rückstand ausgleichst, denn damit wird dein Mietvertrag zum 31. 3.2024 beendet sein.
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Sofern der Abmahngrund sich auf die verspätete Mietzahlung bezieht, kann der Vermieter im Wiederholungsfall fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen und gleichzeitig der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen; heißt, Sie werden rausfliegen, falls Sie Ihr Zahlungsverhalten nicht ändern.
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Miete sollte man immer pünktlich zahlen.
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Wenn du zwei Monate nur einen Teil zahlst und du ins gesamt über eine Monatsmiete im Rückstand bist reicht das auch um zu kündigen.
Aber wenn du jetzt im Dezember rechtzeitig eine ganze Miete überweist, dann kann er dich wohl noch nicht kündigen.
Einfach einen kleinen Teil überweisen zieht nicht.
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Aber wenn du jetzt im Dezember rechtzeitig
Für "rechtzeitig" ist es jetzt wohl zu spät...
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Es heißt, dass ich Zeit bis Ende Dezember habe oder ?
Eben nicht. Er kann auch nach 2 Wochen noch in der Wohnung bleiben, der VM muss ersmal Klage einreichen (Räumungsklage ) und das kann dauern