Umlage WW und Heizkosten?
Ich habe gerade meine entsetzlich hohe Nebenkosten Abrechnung bekommen, Nachzahlung von 1800,-€. Nach dem Tod meines Mannes lebe ich trotzdem weiterhin in unserer recht großen Wohnung, allerdings bin ich ein sehr genügsamer Mensch. Zudem war ich über 1/2Jahr gar nicht da. Nun wird der Verbrauch durch den Vermieter nach Wohnfläche berechnet. Aber es kann doch nicht sein, dass ich ganz sparsam lebe und all die Kosten der 4-köpfigen Familien mit Kleinkindern mittrage, nur weil deren Wohnungen genauso groß sind wie meine. Das ist doch nicht fair. Vielen, lieben Dank im Voraus
Nur nach Wohnfläche oder teilweise nach Wohnfläche und teilweise nach Verbrauch?
Nur nach Wohnfläche
2FH in dem auch der Vermieter wohnt?
Nein, es ist ein MFH. Der Vermieter hat nur eine Ferienwohnung in dem Haus
6 Antworten
Wenn rein nach Wohnfläche berechnet wird und nicht nach Verbrauch, dann kannst du 15% der Gesamtforderung kürzen bzw. abziehen und nur den Rest als Nachzahlung überweisen.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO lautet:
„Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.“
Dieses Kürzungsrecht der Mieter nach § 12 HeizkostenVO ist zwingendes Recht, kann also mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Nebenkosten einer Mietwohnung nach Quadratmetern (m²) abzurechnen. Diese Praxis ist in vielen Mietverträgen üblich, vor allem für die Betriebskosten (wie Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, etc.).
Wir haben auch das Problem und haben dieses Jahr zum ersten mal auch richtig Nachzahlen müssen. Grrrr !!! Alle Preise sind gestiegen. Obwohl wir fast 10% weniger Verbrauch an Heizung und Trinkwasser hatten, müssen wir deutlich mehr bezahlen.
Heiz- und Warmwasserkosten müssen, bis auf wenige Ausnahmen, gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Die Abrechnung nach Fläche entspricht nicht der Heizkostenverordnung. Daher müssen 15% der auf Dich entfallenden Kosten abgezogen werden. Und wenn wir schon mal beim Kürzen sind.
Seit 2023 ist der Vermieter verpflichtet eine Unterjährige Verbrauchsinformation zu erstellen und zu versenden. Geschieht dies nicht, kannst Du weitere 3% einbehalten.
Der Verteilerschlüssel steht ja im Mietvertrag...
Muß er nicht zwingend. Dann ergibt er sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten ist nur in wenigen Ausnahmefällen rein nach Wohnfläche zulässig.