Können bei einer Mietwohnung anteilig - rein nach Wohnfläche - die Heizkosten (Wärmepumpe) berechnet werden?
Guten Abend
Die Heizsaison geht wieder los... 😁
Wir sind letztes Jahr im August in eine Neubauwohnung eingezogen und die erste Nebenkostenabrechnung mit Strom und Heizkosten hat uns etwas umgehauen.
Das Haus hat 3 Parteien.
Wir bewohnen die größte Wohnung (0,385% der Gesamtheizfläche).
Das Haus verfügt über eine Wärmepumpe.
Aus der Abrechnung konnten wir entnehmen, dass die Heizkosten (Fußbodenheizung) anteilig über die Wohnfläche berechnet werden.
Im Endeffekt handelt es sich hierbei um reine Stromkosten für die Heizungsanlage, die dann anteilig umgelegt werden.
Da wir die größte Wohnung haben, zahlen wir auch am Meisten von allen.
Nun ist es so, dass wir die Heizung noch nicht an haben.
Die Nachbarn oben drüber aber schon und wir zahlen es mit dem größten Anteil mit, was ich rein persönlich nicht gerecht finde.
Wir heizen eher sparsam, wie die anderen Parteien heizen, ist uns nicht bekannt.
Warmwasser wird gesondert abgerechnet. Jedoch weiß ich nicht, ob dort die "Heizkosten" inkludiert sind oder ob das unter "Strom für Heizungsanlage" läuft.
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären...
Und freue mich auf Antworten von euch!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meist nicht, verteilt werden 30% auf die Fläche, der Rest über die Erfassungsgeräte, aber Ausnahmen gibt es immer.
Wenn denn keine Erfassungsgeräte beim Einzug abgelesen wurden von Euch, wird es wohl keine geben, also erfolgt die Verteilung der Kosten über die Flächen.
Das steht dann bestimmt auch so in Deinen Vereinbarungen, dem Mietvertrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Heizkosten können anteilig über die Wohnfläche umgelegt werden, aber meines Wissens nach nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtheizkosten, ich meine, bis zu 50 oder 60%. Dass Null Prozent über den tatsächlichen Verbrauch umgelegt werden, ist nicht zulässig, so weit ich weiß. Das ist alles in der Nebenkostenverordnung geregelt oder so ähnlich müsste die heißen. Schau dort mal nach. In § 6 der Heizkostenverordnung ist geregelt, welcher Prozentsatz mindestens nach Verbrauch (und nicht nach Wohnfläche) aufgeteilt werden muss.
Das müsste auch für Fußbodenheizungen gelten.
"Wir bewohnen die größte Wohnung (0,385% der Gesamtheizfläche)". Ich vermute einen Schreibfehler. Wenn eure Wohnung unter 1% der Gesamtheizfläche hat, wer bewohnt die anderen 99% der Gesamtfläche, wenn ihr die größte Wohnung habt? Meinst du vielleicht 38,5% der Gesamtheizfläche?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Eine Umlage der Heizkosten rein nach Wohnfläche ist unzulässig.