Überweist das Sozialamt direkt dem Bestatter das Geld für die Beerdigung?
Es geht drum, dass ich das Erbe ausschlagen werde. Ich habe selbst kein Geld und will Übernahme der Bestattungskosten beantragen. Überweist das Sozialamt direkt dem Bestatter das Geld oder kommt das Geld erst auf mein Konto sodass ich es dem Bestatter überweisen muss?
4 Antworten
Ich kann nicht für jedes Sozialamt sprechen. Aber in Köln zahlt das Sozialamt nach monatelanger Prüfung die Friedhofgebühren direkt ans Friedhofsamt und die mit dem Bestatterverband vereinbarte Summe für eine Sozialbestattung direkt an das beauftragte Bestattungsinstitut.
Wenn die Prüfung ergibt, dass die Bestattungskosten nur teilweise übernommen werden, werden vorrangig die Friedhofsgebühren beglichen.
Das Sozialamt hat damit gar nichts zu tun. Die Beerdigungskosten werden aus Steuermitteln bezahlt. Das regelt dann die Gemeinde.
Lies mal hier:
Zitat daraus:
Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Das ist ein Teil der Stadt-/Gemeindeverwaltung, der für Sozialhilfeleistungen zuständig ist. Eine Beerdingung ist aber keine Sache von Sozialhilfeleistungen.
Doch... Bestattungskostenübernahme ist natürlich auch eine Sozialhilfeleistung.
§ 74 SGB XII BestattungskostenDie erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Das erfährst Du vom Sachbearbeiter beim Sozialamt.
Nein, wer den Auftrag vergibt bezahlt auch.
Soll das Amt bezahlen, vergibt es auch den Auftrag dann zu Sonderkonditionen wegen der Masse.
Ich fürchte, der Plan geht nicht auf.
und wo ist das Sozialamt angesiedelt?