Bestattungskosten obwohl Bestattung nicht selbst in Auftrag gegeben?
Hallo. Mein Stiefvater, verwittweter Ehemann meiner verstorbenen Mutter hat die komplette Beerdigung in Auftrag gegeben und mitorganisiert. Nun wurde sein Anteil vom Sozialamt übernommen und ich und mein Bruder werden zur Kasse gebeten. Ich habe das Erbe ausgeschlagen, mein Bruder nicht und die Organisation hat mein Stiefvater alleine übernommen und alles entschieden. Muss ich jetzt mit für alle angefallenen Kosten zu 25% haften?
3 Antworten
Nein, Dein Bruder wird für die restlichen Kosten aufkommen müssen, da Du das Erbe ausgeschlagen hast...
Danke für die Antwort. Bist du dir da sicher? Weil das Bestattungsinstitut die Rechnungssumme auch direkt von mir fordert und mein Stiefvater auch leisten musste trotz Ausschlagung
Das Bestattungsinstitut kann nicht wissen, dass Du das Erbe ausgeschlagen hast. Kläre das mit denen.
Wenn dein Stiefvater nicht in der Lage war, die Bestattung zu bezahlen, das Sozialamt die Kosten übernommen hat, dann versucht es- zu Recht- die Kosten von den nächsten Angehörigen einzutreiben. Das sind die Kinder, die dann, wenn sie leistungsfähig sind, diese bezahlen dürfen.
Und nicht nur 25% sondern alles, aufgeteilt unter den Kindern.
warum hast Du nicht unmittelbar darauf hingewiesen, das man auch ein schönes Plätzchen im Hausgarten hätte nutzen können.
Die Antwort ist falsch. Die Bestattungspflicht und somit auch Kostentragung hat nichts mit dem Erbe zu tun. Erstgradig verwandte sind auch bei Erbausschlagung kostentragungspflichtig.
Allerdings: Der Stiefvater hat die Beerdigung beauftragt. Damit ist ER auch derjenige der den Vertrag mit dem Bestatter geschlossen hat. PACTA SUNT SERVANDA