Muss ich für die Beerdigung meiner Schwiegermutter aufkommen?
Meine Schwiegermutter lebte im Pflegeheim und ist verstorben. Sie hinterlässt zwei Kinder, und vier Enkelkinder. Zwei Monate vor Ihrem Tod wurde, nachdem das Haus verkauft wurde und der Erlös für die Pflegekosten verrechnet wurde, beim Sozialamt ein Antrag für Übernahme der Pflegeheimkosten gestellt. Da beide Ihrer Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen, möchte ich gerne wissen ob ich rein rechtlich für die Übernahme der Beerdigungskosten aufkommen muss und ob ich als Schwiegertochter verpflichtet bin dem Sozialamt mein Einkommen mitzuteilen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
4 Antworten
Es gibt eine Bestattungspflicht
Verantwortlich für die Bestattung sind in gesetzlich festgelegter Reihenfolge:
- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die volljährigen Kinder
- die Eltern
- die volljährigen Geschwister
- Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- sonstige Sorgeberechtigte
- die Großeltern
- die volljährigen Enkelkinder
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grad
Quelle: Wikipedia.de
Vielen Dank für den Link , welcher ja auf eine Rechtsgrundlage basiert. Das Sozialamt möchte von mir einen dedailierten Einkommennachweis ohne Hinweis einer Rechsgrundlage. Das macht mich skeptisch und deshalb bin ich auf der Suche nach dieser.
Hallo!
Meines Wissens nach mußt du nicht für die Beerdigungskosten aufkommen.
Es gibt mittlerweile ein neues Gesetz, dass Kinder (die leiblichen) erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € für Ihre Eltern aufkommen müssen...ansonsten müßten ja viele ihr eigenes Haus o.ä. verkaufen, um die Pflege der Eltern zu bezahlen.
Sofern es also keinen rechtlichen Vertrag gibt, indem du als Schwiegertochter für die Pflege, bzw. die Beerdigung der Verstorbenen zu sorgen hast, kommen also zunächst die lieblichen Kinder dafür auf. Können diese es nicht, muß das Sozialamt ran.
Übrigens haftest du als Ehefrau nicht für die Schulden oder Pflichten deines Mannes.....es sei denn, du hast in einem Vertrag mit unterschrieben.
Liebe Grüsse!
Nein, das stimmt nicht...auch bei Schulden in der Ehe haftet der eine Ehegatte nicht für den anderen, es sei denn, beide haben für die Schulden unterschrieben.
nein nur als direkter Verwandter, nicht als angeheirateter
Du musst nicht für die Kosten der Beerdigung aufkommen.
Als Ehepartner bei einem normalen Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft) haftet der eine nicht für die Schulden welche vor der Ehe vom anderen gemacht wurden.Werden Schulden innerhalb der Ehe gemacht, sind beide Ehepartner haftbar. Ob das bei Verpflichtungen auch so läuft, weiß ich nicht.