Bestattungskosten?
Meine Schwiegermutter ist gestorben und nun stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Beerdigung übernehmen.
Meine Schwägerin ist zusammen mit meinem Mann zum Bestatter und es wurde abgemacht, dass jeder die Hälfte bezahlt. Nun hat die Schwägerin alles unterschrieben und sagte dass sie die Hälfte nicht zahlen kann. Insgesamt sind sie 4 Geschwister, doch zwei davon sind im Ausland und es besteht kein Kontakt dorthin.
Leider können wir die Beerdigung auch nicht ganz bezahlen, da wir auch nicht die finanziellen Mittel dazu haben.
Frage: Wie werden die Kosten jetzt gedeckt bzw. wie wird die Beerdigung bezahlt?
An wem kann man sich wenden?
6 Antworten
Deine Schwiegermutter - steht diese ohne Vermögen da? Ganz und gar ohne Vermögen? Wenn Vermögen da ist, hat die Erbengemeinschaft zu zahlen, bzw. der Erbe - wer auch immer.
Ansonsten hat deine Schwägerin bereits einen Fehler gemacht: sie hat alles unterschrieben. Sie steht in der Pflicht zunächst mal die Besattungskosten zu bezahlen. Und deine Schwägerin kann sich dann an ihre Geschwister halten, und das sind alle, die sie ihre Geschwister nennt.
Bzw. wenn doch Erbe da ist, muss sie sich an diejenigen halten, die erben. Aber wie gesagt, vor dem Bestatter ist sie der Ansprechpartner und muss in Vorkasse gehen.
Im übrigen kommen - wie gesagt - die Geschwister aus dem Ausland nicht raus aus der Nummer (sofern Erbberechtigt, aber pflichtteilberechtigt seid ihr alle - wie man denen habhaft werden kann, weiss ich aber nicht.)
das weiss ich nicht, das übliche: Mahnung usw. Wie bei einer Ware, die bestellt worden ist, und nicht bezahlt werden kann. Warum sollte der Bestatter auf den Kosten sitzenbleiben? Sie könnte Ratenzahlung vereinbaren...aber hatte die Frau nix hinterlassen? noch nicht mal Schmuck zum verkaufen - gar nix?
Sonst müsst ihr alle gemeinschaftlichen Kredit bei einer seriösen Bank aufnehmen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Sei froh, dass dein Mann nicht unterschrieben hat, aber trotzdem: als Familie steht ihr beide (bzw. Schägerin und Mann) zusammen, also macht das ruhig gemeinschaftlich. Finde ich auch gut, deine Einstellung.
Nein überhaupt kein Vermögen. Ich danke für die hilfreiche Antwort
Puuuh, krass. Dann sollte ihr euch an den Sozial-Staat wenden. Allerdings - hier das Problem - die zahlen halt nur minimum ohne Luxus und die schauen danach, was Verwandte ersten Grades aufbringen können. Da hat aber jemand schon Links geschickt.
Das sollten die Erben übernehmen
wenn die Schwägerin unterschrieben hat , haftet sie auch mit
Hat denn die Schwiegermutter gar nicht vorgesorgt?
Wenn sie schon dafür unterschrieben hat kommt sie da nicht mehr raus
Sie kann aber leider nicht in Vorkasse gehen! Was passiert dann?